Sahaja Yoga und das Kindeswohl


Die NÖ Landesstelle für Sektenfragen, der Bundessektenstelle für Sektenfragen und GSK veranstalteten am 9.3.2005 gemeinsam eine Fachtagung zum Thema "Sahaja Yoga und das Kindeswohl". RichterInnen, MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt und BeraterInnen wurden eingeladen.

Typisch für die Vorgangsweise der genannten Organisationen: Vertreter von Sahaja Yoga wurden zu dieser Tagung weder konsultiert, noch waren sie dazu eingeladen. Die Sektenstellen hatten auch in der Vergangenheit noch nie Kontakt gesucht, obwohl sie bei ihrer Tätigkeit dem Gebot einer sachlichen, objektiven und wahrheitsgetreuen Information verpflichtet sind.

Die Vorträge bei der Tagung machten klar, dass es nicht darum ging objektive Information zu vermittlen, sondern um einseitige und diskriminierende Propaganda zu verbreiten. Die Veranstaltung konnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, RichterInnen und verantwortliche TrägerInnen der Jugendwohlfahrt einseitig negativ zu beeinflussen.

Sahaja Yoga schrieb einen offenen Brief an viele massgebliche Politiker, und erhielt eine Antwort vom Leiter der NÖ Sektenstelle, Dr.Pitzinger, die jedoch noch viele Fragen offen lies. Sahaja Yoga schrieb einen weiteren Brief an Dr.Pitzinger, mit 13 offenen Fragen, der nie beantwortet wurde, ein weiterer Hinweis dafür, dass die Sektenstellen nicht an Dialog interessiert sind.

In den einzelnen Vorträgen der Tagung wurden die Sprecher nicht müde, Sahaja Yoga mit allen möglichen anderen ungenannten Gruppierungen in einen Topf zu werfen und vage Behauptungen und Unterstellungen anzuführen, ohne je auch nur ein einziges konkretes Beispiel für die tatsächliche Gefährdung oder Schädigung eines Kindes oder Jugendlichen durch Sahaja Yoga anzuführen. Es wurde nicht erwähnt, dass die unter Kritik stehende Schule in Indien bereits Gegenstand einer Untersuchung war und das Aussenministerium und das Oberste Höchstgericht keine Gefährdung für Kinder und Jugendliche feststellen konnten.

In dem Vortrag „Bisherige Judikate in Bezug auf Sahaja Yoga“ von Dr. Peter Pitzinger, NÖ Landesstelle für Sektenfragen, musste dieser eingestehen, dass keine Judikate gegen Sahaja Yoga vorliegen. Ein Streitfall um das Sorgerecht eines Kindes, welches eine Zeit lang die International Sahaja Public School in Indien besucht hatte, ging in allen Instanzen bis zum Obersten Höchstgericht zu Gunsten der betroffenen Sahaja Yoga Familie aus. Darauf Bezug nehmend behauptete Dr. Pitzinger, man könne von einem "Einzelfall" wie diesen, nicht auf Sahaja Yoga im allgemeinen schliessen.

Diese Aussage deutet auf eine gravierenden Widerspruch in der Argumentation der Sektenstellen hin: Die Argumentation der Sektenstellen beruht auf der Basis von "anonymen" Informanten, nie einer gerichtlichen oder wissenschaftlichen Prüfung unterzogene "Einzelfälle". Dr.Pitzinger unterliess es, auch nur einen einzigen konkreten Fall einer Gefährdung von Kindern durch Sahaja Yoga anzuführen. Aus unerfindlichen Gründen ist es also aus Sicht der Sektenstellen gestattet, auf der Basis von ungeprüften und unbewiesenen "Einzelfällen" auf die Gefährung vom Kindern zu schliessen, aber die Erkenntnisse des OGH werden schlichtwegs nicht zu Kenntnis genommen.

Genau dies trifft aber nicht zu: LG St. Pölten als 2. Instanz hatte ja gerade den Revisionsrekurs an den OGH mit der Begründung zugelassen, dass auch andere österreichische Kinder von der Problematik betroffen sind, sodass man nicht sagen kann, der Fall wäre ein Einzelfall, der sich nicht verallgemeinern läßt. Das Gegenteil ist richtig: die Justiz (= LGSt. Pölten) wollte vom Höchstgericht eine über die Fragen des Einzelfalles hinausreichende Antwort auf das Rechtsproblem bezüglich der Schule in in Indien und hat auch eine grundsätzliche Antwort bekommen - allerdings in einem anderen Sinn als erwartet. Das Höchstgericht konnte keinerlei Schädigung oder Gefährdung des Kindes feststellen, sondern im Gegenteil eine ungewöhnliche Reifung des Kindes attestieren.