Windige Berichterstattung
In der NÖN und in NEWS wird im Februar 2007 über das Konkursverfahren der Firma Donauwind berichtet, und dabei werden Mutmassungen über unlautere Beziehungen zwischen Sahaja Yoga und der Firma Donauwind angestellt. Typisch für die Berichterstattung sind die Polemik und Unterstellungen und die Tatsache, dass kein Vertreter von Sahaja Yoga Austria von NEWS kontaktiert wurde. Festzustellen ist, dass zwischen der Fa. Donauwind und Sahaja Yoga Austria keine wirtschaftlichen oder finanziellen Verbindungen bestehen oder bestanden. Sahaja Yoga Austria ist weder für den finanziellen Erfolg noch Misserfolg einzelner Mitglieder verantwortlich. Durch die Art der Berichterstattung in NEWS wird unbegründeten Vorurteilen und der Hetze gegen eine religiöse Minderheit Vorschub geleistet.

Sahaja Yoga Austria nimmt zu dem Artikel in einem Leserbrief Stellung.

Doch nicht Gesund Leben
Sahaja Yogis in Oberösterrich planen einen Messestand auf der Welser Gesundheitsmesse vor. Sie erhalten von der Messeleitung eine schriftliche Zusage, eine Platzbestätigung und ein nettes email von der Projektleiterin, welches mit den Worten schliesst: "Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung, liebe Grüße und einen schönen Abend." Auch am Tag des Messeaufbaus gibt es noch telefonischen Kontakt mit der Projektleiterin. Ein paar Stunden später soll mit dem Aufbau des Messestandes begonnen werden, doch plötzlich werden die Sahaja Yogis am Aufbau gehindert. Die Messeleitung habe die Anweisung gegeben, Sahaja Yoga nicht aufbauen zu lassen. Die katholische Diözese berate die Messeleitung, und die hätte vermittelt, dass Sahaja Yoga eine Sekte sei. So viel zur Religions- und Gewissensfreiheit in Österreich.

Sahaja Yoga ist keine gefährliche Sekte
zumindest in Belgien
Aus dem Ausland gibt es positive Nachrichten. In Belgien hat Sahaja Yoga gerade einen Prozess gegen die dortige Sektenstelle, dass heisst letzlich gegen die Regierung gewonnen.  "Wegen Mangel an Objektivität" darf die belgische Sektenstelle IACSSO  Sahaja Yoga nicht mehr als Sekte und auch nicht als gefährlich bezeichnen, und sie ist dazu verpflichtet, Medien und Behörden über dieses Gerichtsurteil zu informieren.  Der gute Ruf von Sahaja Yoga ist jetzt dort voll rehabilitiert. In Frankreich wurde im letzten Jahr auch ein ähnlicher Fall gewonnen. Lesen Sie den Bericht aus der belgischen Tageszeitung De Morgen

Vishwa Nirmala Dharma in Spanien als Religion anerkannt
Am 31. Mai 2006 wird Vishwa Nirmala Dharma, mit Shri Mataji Nirmala Devi als Begründerin in Spanien als Religion anerkannt und offiziell registriert. Nach einer langen Periode der Amtswege und bürokratischer Hürden ist damit ein lang gehegter Wunsch der spanischen Sahaja Yogis in Erfüllung gegangen, welche hoffen, dass dies der ein weiterer Schritt zur öffentlichen Anerkennung von HH Shri Mataji Nirmala Devi und Vishwa Nirmala Dharma sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt ist.


Diskriminierung durch Wiener Linien
Sahaja Yoga in Wien möche auf das neue Mediationszentrum in der Wiener Innenstadt, Postgasse 13 in der Nähe vom Schwedenplatz hinweisen. Die Idee ist eine Werbefläche im Bereich der U-Bahnstation anzumieten. Ein Grafiker wird beauftragt die Werbefläche zu gestalten und übermittelt den Entwurf an die Gewista. Er erhält ein ablehendes mail von der Gewista mit dem Wortlaut:

"Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß wir diesen Auftrag nicht bestätigen können. Lt. unserer Auskunft handelt es sich bei Sahaja Yoga um eine Sekte. Dies wurde uns von mehreren Institutionen bestätigt. Auf Anfrage und nach Vorlage des Sujets bei den Wiener Linien haben wir eine Absage bekommen, daß der Auftrag dieses Kunden nicht angenommen werden kann."

Auf die Frage, welche "institutionen" diese Auskunft gegeben hatten, durfte der zuständige 'Client Service Manager' keine Antwort geben.


Jahresbericht der Bundessektenstelle
Im März 2006 veröffentlicht die Bundessektenstelle ihren Jahresbericht 2004, denn sie muss natürlich ihre eigene Existenz und die Legitimität der Verwendung von 400.000 Euro Steuergeldern ja auch rechtfertigen. Der Jahresbericht strotzt voll aufwendiger Grafiken und Statistiken, um über die wesentliche Inhaltsleere hinwegzutäuschen. Statistiken geben Auskunft über die Anzahl der "Kontakte" mit der Bevölkerung, sagen aber nichts über die Art und Weise der Kontakte.

Wie viele der Kontaktsuchenden waren Leute, die einfach nur eine Adressauskunft haben wollten? Wieviele suchten Information, die man viel einfacher auf einer Webseite abrufbar machen könnte? Wieviele der Kontakte betrafen Sekten innerhalb der Grosskirchen wie Opus Dei oder Engelswerk, die für die Sektenstellen ja Tabu sind? Wie viele davon waren Journalisten? Wieviele davon sind Angehörige einer religiösen Minderheit, die sich über die Sektenstellen oder Diskriminierung beschweren wollten? Leider fehlen auch jegliche Angaben darüber, wieviele Seelen aus den vermeindlichen Fängen der Sekten gerettet wurden.

Wie zu erwarten stieg die Anzahl der "Kontakte" oder "Anfragen" zu Sahaja Yoga im Vergleich zum Vorjahr, hatten die Sektenstellen doch geschickt eine Medienkampagne besonders gegen Sahaja Yoga lanziert, und die Bevölkerung in Angst und Schrecken wegen der gefährlichen Yoga-Sekte versetzt. Die Ergebnisse dieser Statistiken deuten allerdings höchstens auf erfolgreiche PR Arbeit der Sektenstelle hin; keineswegs lassen sich hier Rückschlüsse über die vermeindliche Gefährlichkeit von Sahaja Yoga schliessen.

Gehorsam fallen die Medien in den allgemeinen Chor der Berichterstattung ein, und bringen mehr oder weniger verbatim den Inhalt der Presseaussendung der Bundessktenstelle zum Thema. Herr German Müller, Leiter der Bundessktenstelle schämt sich nicht, sich über die Reise- und Bekleidungsgewohnheiten der SahajaYogis medial auszulassen, obwohl er selbst noch nie jemanden von Sahaja Yoga getroffen hat, und die üblichen Unsinnigkeiten und Unwahrheiten zu verbreiten, dass Kinder "aus der Obhut der Eltern genommen" werden und "ohne Bezugsperson" nach Indien verschickt werden.

Lesen Sie die Antwort des Vereins Sahaja Yoga, gekürzt als Leserbrief von der 'Presse' abgedruckt.

Sucht und Sekten - Plakative Hetzkampagne
Während in anderen Ländern schon längst erkannt wurde, dass die vermeintliche Gefahr, die von sogenannten Sekten ausgehen soll,[1] keine ist, wird zu einem NÖ Jugendkongress zum plakativen Thema “Sucht und Sekten” eingeladen. Während anderswo längst erkannt wurde, dass ‚Sekten’ ein diskriminierender Begriff ist, mit dem bewusst religiöse Minderheiten und Andersdenkende in ein schiefes Licht gerückt werden, werden hier in Niederösterreich plakativ Drogen und Sekten in einem Atemzug genannt. Dies ist absurd, wenn man bedenkt, dass gerade in Familien, in denen Sahaja Yoga praktiziert wird , meistens nicht einmal Alkohol und Zigaretten, geschweige denn Drogen konsumiert werden.

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Versuchter Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit?
Auf einem privaten Radiosender in Niederösterreich wird ein Werbespot ausgestrahlt, um auf eine Reihe von Veranstaltungen in Krems, St.Pölten und im Waldviertel hinzuweisen. Der zuständige Redakteur erhält einen Anruf vom Amt der NÖ Landesregierung/ Landesstelle für Sektenfragen, die versucht hier zu intervenieren, und die Sendung der Radiospots zu verhindern. Der zuständige Redakteur lässt sich nicht beeindrucken; die Spots werden trotzdem gesendet.

Sahaja Yoga und das Kindeswohl 2005
Die NÖ Landesstelle für Sektenfragen, die Bundessektenstelle für Sektenfragen und die GSK veranstalteten am 9.3.2005 gemeinsam eine Fachtagung zum Thema "Sahaja Yoga und das Kindeswohl". RichterInnen, MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt und BeraterInnen wurden eingeladen.

Typisch für die Vorgangsweise der genannten Organisationen: Mitglieder von Sahaja Yoga wurden zu dieser Tagung weder konsultiert, noch waren sie dazu eingeladen. DieSektenstellen hatten auch in der Vergangenheit noch nie den Dialog gesucht, obwohl sie bei ihrer Tätigkeit dem Gebot einer sachlichen, objektiven und wahrheitsgetreuen Information verpflichtet sind.

Die Vorträge bei der Tagung machten klar, dass es nicht darum ging objektive Information zu vermittlen, sondern um einseitige und diskriminierende Propaganda zu verbreiten. Die Veranstaltung konnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, RichterInnen und verantwortliche TrägerInnen der Jugendwohlfahrt einseitig negativ zu beeinflussen.

In den einzelnen Vorträgen wurden die Sprecher nicht müde, Sahaja Yoga mit allen möglichen anderen ungenannten Gruppierungen in einen Topf zu werfen und vage Behauptungen und Unterstellungen anzuführen, ohne je auch nur ein einziges konkretes Beispiel für die tatsächliche und erwiesene Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen durch Sahaja Yoga anzuführen. Es wurde unterlassen zu erwähnen, dass keine ungesetzliche, unethische oder pädagogisch bedenkliche Handlung oder ein tatsächlicher Schaden insbesondere in Bezug auf Kinder nachgewiesen werden konnte.

In dem Vortrag „Bisherige Judikate in Bezug auf Sahaja Yoga“ von Dr. Peter Pitzinger, NÖ Landesstelle für Sektenfragen, musste dieser eingestehen, dass keine Judikate gegen Sahaja Yoga vorliegen. Ein Streitfall um das Sorgerecht eines Kindes, welches eine Zeit lang die International Sahaja Public School in Indien besucht hatte, ging in allen Instanzen bis zum obersten Höchstgericht zu Gunsten der betroffenen Sahaja Yoga Familie aus. Obwohl auch durch das Höchstgericht keinerlei Schädigung oder Gefährdung des Kindes, sondern im Gegenteil eine ungewöhnliche Reifung des Kindes attestiert wurde, schaffte es Dr. Pitzinger den Fall trotzdem so darzustellen, als ob der Fall gegen Sahaja Yoga ausgegangen wäre. Vor allem, behauptete er, könne man von einem Einzelfall wie diesen, nicht auf Sahaja Yoga im allgemeinen schliessen. Er unterliess es jedoch, auch nur einen einzigen konkreten Fall anzuführen, der auf irgendeine Weise auf eine Gefährudung von Kindern in Sahaja Yoga schliessen liesse.

Diese Aussage deutet auf eine gravierenden Widerspruch in der Argumentation der Sektenstellen hin, auf den auch der namhafte Jurist Univ. Prof. Dr. Brünner bereits hinwies: denn laut Aussagen der Sektenstellen lassen angebliche, nie einer gerichtlichen oder wissenschaftlichen Prüfung unterzogene Fälle, die den Sektenstellen anonym zugetragen werden, auf die Gefährdung des Kindeswohls durch Sahaja Yoga schließen.


Sektenberatung an Schulen
Selbsternannte „Sektenexperten“ mit zweifelhafter Qualifikation werden an österreichische Schulen eingeladen, um dort „Sektenaufklärung“ zu betreiben. Auch Kinder, die vom katholischen Religionsunterricht abgemeldet sind, werden gezwungen, an diesen Vorträgen teilzunehmen. Kinder, die als „Sektenkinder“ bekannt sind werden öffentlich diskriminiert.

Ein Fallbeispiel von vielen: An einer Wiener Schule wurde einer dieser Sektenvorträge auf Anregung der Religionslehrerin abgehalten. Anwesenheit bei dem Vortrag war verpflichtend für alle, auch die vom Religionsunterricht abgemeldeten Kinder. Der Sektenberater machte alle möglichen unbelegten Behauptungen, unter anderem über die International Sahaj Public School in Dharamshala. Als sich ein 15-jähriges Mädchen als Sahaja Yogini zu erkennen gab, und erzählte, dass sie mehrere Jahre in dieser Schule gewesen war und die Behauptungen nicht stimmen, machte er sie vor deren Lehrern und der Klassengemeinschaft lächerlich. Der Meinung der Schülerin, die auf persönlicher Erfahrung beruhte, wurde jegliche Berechtigung abgesprochen. Die Auffassung des Sektenberaters, der selbst nie in der indischen Schule gewesen war, und noch nie selbst mit einem Sahaja Yogi, einem Lehrer oder einer Schüler/in der Schule gesprochen hatte, wurde als die einzig gültige hingestellt.

Da er hier im Rahmen der Schule als vermeintliche Autorität auftrat, wurde das Mädchen durch den Missbrauch an Autorität nicht nur schwer gekränkt, sondern es wurde auch der Diskriminierung des Mädchens in der Klassengemeinschaft Vorschub geleistet.

Behördenverfahren Kindergarten
Jahrelang hatte die Kindergruppe xxx ein gutes und offenes Verhältnis zum Amt für Jugend und Familie, Magistrat der Stadt Wien, welches damit beauftragt ist, freie Kindergruppen zu kontrollieren. Das Amt stellt der Kindergruppe ein überaus positives Zeugnis aus, das pädagogische Konzept wurde besonders gelobt.

Ausgelöst durch die Medienkampagen im Jahr 2004 wird eine "anonyme Anzeige" zum Anlass für mehrere razziamäßige Behördenvisiten und ein Prüfungsverfahren durch das Sozialamt. Das Amt erhält von einer der Sektenstellen einen Wust an diffammierenden Unterlagen über Sahaja Yoga, welche eine haarsträubende Liste von Vorwürfen und Anschuldigungen zur Folge haben.

Die prüfende Behörde verfasst ein „psychologisches Gutachten“, welches nicht auf die beobachtete tatsächliche Situation in der Kindergruppe eingeht, sondern auf der Basis von ungeprüften Informationen, die von der Sektenstelle über Sahaja Yoga bereitgestellt waren, konstruiert wurde.

Die geschockten Eltern der Kindergruppe müssen sich plötzlich einer Reihe von aggressiven und beleidigenden Behauptungen und Unterstellungen über die Erziehung ihrer Kinder vorwerfen lassen. Empört weisen die Eltern die Diktion und die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen der Behörden zurück.

Die Behörde zeigte in den eigenen Protokollen nicht nur eine rassistische, sondern auch eine irrationale von Sektenphobie getriebene Haltung, die hinter allem und jedem plötzlich den Einfluss einer gefährlichen Sekte vermutet: Ein "indischer" Teppich, ein Päckchen Räucherstäbchen, eine Ganesha-Statue, alles Gegenstände, die seit Jahren zur Einrichtung der Kindergruppe gehörten, dienen plötzlich zur Rechtfertigung des Verdachts auf gefährliche Sektenideologie.

Die Absurdidät der Vorgangsweise zeigte sich an dem Beispiel der Bettwäsche, die das besondere Interesse der Mitarbeiterinnen des Magistrates erweckte. Diese Bettwäsche wird im Gutachten zum Anlass für die Vermutung, „das Bettzeug könnte indirekt die besondere Nähe zur Muttergottheit“ vermitteln, da diese durch „Sonne, Mond und Sterne“ repräsentiert wird. Die Bettwäsche wurde jedoch von einem Versandhaus, welches auch die Kindertagesheime der Stadt Wien beliefert, bezogen. Sonne, Mond und Sterne zählen wohl zu den beliebtesten Motiven für (Kinder-)Bettwäsche, trotzdem wurde sogar gegen die harmlose Auswahl dieser Bettwäsche implizit Sekten-Vorwurf erhoben.

Die Vorgangsweise und die Protokolle spiegelten die diskriminierende Einstellung des Magistrates der Stadt wider, die insbesondere im Lichte des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, des vor kurzem erst erlassenen Anti-Diskriminierungsgesetzes sowie im Hinblick auf die Neutralität des Staates in Religionsfragen mehr als bedenklich ist.

Aufgabe des Sozialamtes ist es nicht, wie dies in der psychologischen Stellungnahme vorgenommen wurde, die Einschätzung einer bestimmten religiösen Minderheit auf der Basis einer Ferndiagnose, sondern einzig und allein die Frage zu klären, ob das von dem Verein Kindergruppe „xxx“ praktizierte Erziehungs- und Betreuungsmodel geeignet ist, das Wohl der betreuten Kinder zu gefährden. Eine Gefährdung des Kindeswohls konnte aber weder beobachtet, noch aus Hausbesuchen geschlossen werden.

Die Eltern und Erzieher der Kindergruppe legten den Behörden ein umfassendes pädagogisches Konzept und zahlreiche Stellungnahmen der Eltern vor.

Zwei unabhängige psychologische Gutachten wurden erstellt, welche sowohl der pädagogischen Arbeit der Kindergärtnerinnen wie auch der Kindergruppe als Ganzes ein besonders positives Zeugnis ausstellten.

Da nicht in einem einzigen Punkt der Nachweis erbracht werden konnte, dass die erhobenen Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen, wurde das Verfahren nach 6 Monaten stillschweigend eingestellt.


Wichtigster Kunde verloren
Ein Selbständiger, Familienvater mit drei Kindern aus Wien, verliert im Zuge der Medienhetze wegen seiner Nähe zu Sahaja Yoga seinen größten Firmenkunden (Umsatzvolumen der letzten 5 Jahre 61.000 Euro pro Jahr).

Kündigung vom WIFI
Eine EDV-Trainerin, die als freiberufliche Trainerin mehrere Jahre für das WIFI gearbeitet hatte, und wegen ihrer guten Arbeit dort geschätzt war, erhielt ein email vom WIFI, dass sie „auf Grund ihrer Nähe mit der Yoga-Sekte“ und eines längeren Indienaufenthaltes nicht mehr angestellt werden könne.

Kindergartenleiterin verliert Job
Die langjährige erfahrene Leiterin eines Kindergartens des ÖVP-nahen Verbandes „Kinder in Wien“ wird vom Dienst suspendiert, weil sie Sahaja Yogakurse für Eltern (in ihrer Freizeit) abgehalten hatte. Sie war beauftragt worden Stressbewältigungskurse für MitarbeiterInnen des Vereines anzubieten, und hatte ein Konzept entwickelt, in dem verschiedene Ansätze aus Entspannungs- und Stilleübungen, Hatha-Yoga, Wellnessbereich sowie Sahaja Yoga enthalten waren. Die Stressbewältigungskurse liefen vier Jahre lang erfolgreich, später wurde sie auch für Eltern angeboten. 2004 beschwerte sich jemand über die angebliche Verbindung zur Sekte, eine "anonyme Anzeige" erfolgte. Die Leiterin des Kindergartens wurde vom Dienst suspendiert, und es wurde ihr jeglicher Kontakt mit Eltern und Kindern verboten. Andere MitarbeiterInnen wurden angehalten, den Kontakt mir ihr komplett abzubrechen. Die unmittelbaren Vorgesetzten waren mit der Kündigung nicht einverstanden, konnten dagegen aber nichts ausrichten, denn „die Order kam von oben“.

Die Leiterin des Kindregartens liess sich unter grossem Druck auf eine "einvernehmliche Kündigung" ein. In ihrem Dienstzeugnis wird der Satz „trug zum positiven Image des Vereins in der Öffentlichkeit bei“, weggestrichen, obwohl sie nachweislich viel dazu beigetragen hatte. Sie hatte zwei Kindergärten aufgebaut, welche beide ein hervorragendes Image in der Öffentlichkeit, eine gute Presse und sogar Auszeichnungen bekommen hatten.

Die Chancen für eine Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst sind angesichts der in den Behörden herrschenden Sektenphobie gleich null, was für Pädagogen in Österreich mehr oder weniger einem Berufsverbot gleichkommt.

Vereinskonto beschlagnahmt
Ein niederösterreichischer Kulturverein, der erfolgreich ein Kulturfestival durchgeführt und positiv gewirtschaftet hatte, wird illegal aufgelöst. 20.000 Euro des Vereinskontos werden beschlagnahmt. Begründung: Der Obmann des Vereines sei bei der Sekte Sahaja Yoga. Die Vorgehensweise ist völlig illegal, ein Gerichtsverfahren ist anhängig. Die Sektenphobie nimmt solche Ausmaße an, dass sogar illegale Mittel gerechtfertigt scheinen.


Warnung vor einer Yoga-Sekte
Eine sechsköpfige Familie aus einem Dorf in Niederösterreich wird durch Konflikte mit Verwandten und Dorfbewohnern schwer belastet. Aufgehetzt durch unrichtige Informationen der niederösterreichischen Sektenstelle und Verleumdungen via Zeitungen und Fernsehen erfolgte eine "anonyme Anzeige" und die Drohung, gerichtlich das Sorgerecht für die Kinder entziehen zu lassen. Die aufreibenden Auseinandersetzungen belasteten den Vater schwer. Durch psychosomatische Schmerzen, Fieber und Schwächezustände bedingt, verliert er 30kg an Körpergewicht und ist nicht mehr fähig seinem landwirtschaftlichen Beruf nachzugehen, was natürlich wirtschaftliche Folgen für die Familie mit sich zieht. Der Mann erkrankt an Krebs und verstirbt zwei Jahre später. Die Kronenzeitung betitelt 2004 einen Bericht über diese Familie: Warnung vor einer Yoga-Sekte. Mitglieder werden zu Sozialfällen.


2004 Medienkampagne und ihre Folgen - Brandanschlag auf Yoga Zentrum
In Folge der Medienkampagne über die "Yoga-Sekte" bricht eine österreichweite Sektenhysterie aus, die zahlreiche praktizierende Sahaja Yogis nun zum gezielten Opfer von Dikriminierung und Hetze werden läßt. Sahaja Yogis und Yoginis müssen sich von ihren Arbeitgebern regelrechte Verhöre gefallen lassen, die sie auf ihre religiöse Gesinnung hinterfragen. Einige werden von ihren Kollengen und Vorgesetzten gemobbt, während andere wegen ihrer Nähe zu Sahaja Yoga unter fadenscheinigen Vorwänden gleich ihre Jobs verlieren. Freiberufler verlieren ihre Kunden und Auftraggeber. Kinder an Schulen werden von an die Schulen eingeladenen "Sektenberatern" öffentlich als gehirngewaschene Sektenmitglieder diffamiert.

Die Folgen der beispiellosen Hetzkampagne, die von den selbsternannten "Experten" der Sektenstellen geschürt wird, zeigen wie dramatisch die Auswirkungen von einseitiger Medienberichterstattung und das Schüren von irrationalen Ängsten sein kann.

Drastisches Beispiel

Ein Yoga-Zentum in Wien, welches allerdings gar nicht mit Sahaja Yoga in Zusammenhang steht, wird zum Opfer eines Brandanschlages, und brennt vollständig aus.


2004 GSK und Help-TV
Unter religiösen Minderheiten ist es eine bekannte Tastache, dass die Sektenstellen aktiv Verwandte und Familien gegen vermeindliche Sektenmitglieder aufhetzen, bis hin zum Ratschlag, den Kontakt zu den Sektenangehörigen abzubrechen. Verwandte, die sich vertrauensvoll in der Hoffnung um objektive Beratung an Sektenstellen wenden, werden dort aufgehetzt und manipuliert. Es sind nämlich die Sektenstellen, die die Keile „des Missverständnisses und Misstrauens zwischen Eltern und Kinder (die einer neuen religiösen Bewegung beigetreten sind), Lehrer und Schüler, anerkannte Kirchen und neue religiöse Bewegungen, ja sogar Staat und Religionsgemeinschaften getrieben haben, die oft einer jahrzehntelangen Heilung bedurften und bedürfen.

Die Sektenstellen bemühen sich nicht um Verbesserung der Kommunikation, Mediation oder Konfliktlösung in den Familien, auch wenn sie angeblich ausgebildete Psychologen beschäftigen. Im Gegenteil: Zahlreiche Fälle sind bekannt, wo objektive Information oder Beratung suchende Eltern von den Sektenstellen gleich dazu gedrängt wurden, in den Medien oder im Fernsehen gegen ihre erwachsenen Kinder aufzutreten, ohne dass zuerst vermittlende Gespräche oder Mediation angeboten wurden. Zum Glück sind nicht alle so naiv, sich so weit manipulieren zu lassen. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass in den Fällen, wo (zumeist) Eltern gegen ihre Kinder in den Medien auftraten, das Klima und Vertrauen in den Familien noch mehr zerstört wird. Es darf bezweifelt werden, dass den Enkelkindern damit geholfen wird.

Dazu ein Fallbeispiel aus dem Jahr 2004: Großeltern zweier Kinder, die in einer Sahaja Yoga praktizierenden Familie aufwuchsen, werden durch Vermittlung der GSK (Gesellschaft für Sekten- und Kultgefahren) dazu gebracht, in einer ORF Sendung (Help-TV) aufzutreten. Mit der betroffenen Mutter wirde kein Kontakt aufgenommen, im Gegenteil, davon abgeraten. Die Sahaja Yoga praktizierende Mutter hatte sich immer um guten Kontakt zu den Großeltern bemüht, obwohl das Verhältnis durch die rassistisch motivierte Ablehnung des Großvaters gegen seinen ausländischen Schwiegersohn sehr belastet war. Dank Vermittlung der GSK wurde die Vertrauens- und Gesprächsbasis zwischen Mutter und Eltern schwerstens belastet und das Familienklima zerrüttet.


Kindergruppe von Schliessung bedroht
Eine deklariert multiethnische und multikulturelle Kindergruppe in Wien, die seit 6 Jahren erfolgreich bestand, und vom Amt für Jugend und Familie regelmäßig geprüft und sehr positiv beurteilt worden war, wirde mehreren razziaartigen Prüfungen und inquisitionsähnlichen Befragungen unterzogen, weil der Obmann des Trägervereines als Sahaja Yogi bekannt geworden war.

Die Beamtinnen nehmen die Kindergruppen-Betreuerinnen in Beschlag, durchsuchen die Räumlichkeiten, Schränke und Schubladen, verhören die Kindergärtnerinnen mehrere Stunden lang, während diesen nicht einmal die Gelegenheit gegeben wird, die verschreckten Kinder auf die ungewohnte Situation einzustellen. Die Beamtinnen machen rassistische Bewerkungen, und vermerken solche sogar in ihrem eigenen Protokoll. Der Inhalt einer angeblichen "anonymen Anzeige" ist noch immer nicht bekannt, und auch dem Behördenakt ist dieser nicht zu entnehmen. Der Kindergruppe werden plötzlich schwere Verfehlungen unterstellt, und sie ist ein halbes Jahr lang von der Schließung bedroht, ohne dass letztlich auch nur eine einzige Anschuldigung im Geringsten haltbar ist.

Der vermutete, unbewiesene und undifferenzierte Verdacht auf „Sektengefahr“ sollte hier rassistisches und diskriminierendes Vorgehen rechtfertigen, wobei das Jugendamt in seiner Art der Vorgehensweise eindeutig seine vom Gesetz festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten überschreitet.


2004 Geheimstudie und Sektenhysterie
Ein Studie von der NÖ Landesregierung zum Thema Sekten in Auftrag gegebene Studie wird zum Anlass für eine Presseaussendung via APA. Die Presseaussendung löst unter Politikern und einschlägigen Medien eine regelrechte Sektenhysterie aus.

Bis zum heutigen Tage allerdings wird der tatsächliche Inhalt und die Veröffentlichung der Studie sowohl von den Auftragggebern, als auch von den Autoren verweigert. Lesen Sie dazu mehr...

Die Presseaussendung hat einer Reihe von reisserischen Berichten in den Boulevardmedien und in Talk-Shows im ORF zur Folge. Auch Sahaja Yoga ist davon betroffen. Reisserische Bericht in der Kronen Zeitung berichten von Kinden in den Fängen der Yoga-Sekte, ohne je mit den betroffenen Familien auch nur einmal Kontakt aufgenommen zu haben. Pseudoexperten melden sich im Fernsehen zu Wort, um Angst und Vorurteile zu schüren.

Unmittelbare Konsequenz dieser Kampagne ist eine österreichweite Sektenhysterie, die zahlreiche praktizierende Sahaja Yogis nun zum gezielten Opfer von Diskriminierung und Hetze werden läßt. Sahaja Yogis und Yoginis müssen sich von ihren Arbeitgebern regelrechte Verhöre gefallen lassen, die sie auf ihre religiöse Gesinnung hinterfragen. Einige werden von ihren Kollegen und Vorgesetzten gemobbt, während andere wegen ihrer Nähe zu Sahaja Yoga unter fadenscheinigen Vorwänden gleich ihre Jobs verlieren. Freiberufler verlieren ihre Kunden und Auftraggeber.

Native Speaker vom Dienst suspendiert
Ein Fall aus dem Jahr 2003: Eine englische Begleitlehrerin, die als Native Speaker in einer Schule in Mödling vier Jahre lang tätig war, wird vom Dienst suspendiert, nachdem bekannt geworden war, dass sie ihre eigenen Kinder an der Schule in Indien angemeldet hatte. Auf Grund einer "anonymen Anzeige" wird die Sekten-Hysterie so groß, dass man ihr verbietet, auch nur eine Minute alleine mit den Kindern zu verbringen, die sie vier Jahre lang im Unterricht begleitet hatte, so als ob Sahaja Yoga eine gefährliche ansteckende Krankheit wäre. Die durch die Behördenschikanen schwer geschockte britische Staatsbürgerin zieht es vor, mit ihrer Familie das Land Österreich wieder zu verlassen.


Kulturübergreifende Erziehung ist gefährlich
Am 15. September 2003 wurde Sahaja Yoga der Antrag auf Anerkennung als Religion vom obersten Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte aus formalen Gründen.

Im Zuge des Verfahruns wurden einige haarstäubende "Gutachten" von anonymen Gutachtern zum Thema Sahaja Yoga verfasst, aus denen irrationale, diskriminierende und fremdenfeindliche Haltung spricht.

„Zusammenfassend sei Sahaja Yoga eine Organisation mit Methoden, die die Kinder in ihrer Entwicklung gefährdeten, weil kulturkreisübergreifende Erziehung den Eltern nicht nur angeboten, sondern insinuiert werde. Aus dieser Sicht sei für Kinder unter Einfluss von Sahaja Yoga in unserem Kulturkreis Gefahr im Verzug anzunehmen.“

Mit Staunen kann der Leser hier nur feststellen: Erziehung zu Offenheit gegenüber anderen Kulturen wird hier als gefährlich für Kinder angesehen!

Aufhetzung durch Sektenstelle
Die Eltern einer Sahaja Yogini wurden nach einer „Beratung“ durch eine Antisektenstelle so aufgehetzt, dass sie ihrer damals alleinerziehend lebenden Tochter drohten, ihr das Sorgerecht für ihre drei Kinder entziehen zu lassen, um diese vor der Gefahr des „Verschicktwerdens“ nach Indien zu schützen. Es wurde davon ausgegangen, dass der Tochter keinerlei Entscheidungsgewalt über das zukünftige Wohl ihrer Kinder mehr zusteht, da sie sich nun vollständig den „Dogmen“ der „Sekte“ zu unterwerfen habe.

Alle Erklärungsversuche der Tochter und des Vaters der drei Kinder, dass es ausschließlich ihrer beider Entscheidung sei, welchen Kindergarten bzw. welche Schule die Kinder besuchten bzw. besuchen würden, wurden als Unwahrheit abgetan. Nach jahrelangen Demütigungen und Beschuldigungen durch die Grosseltern, die ausschließlich auf den „Informationen“ der Antisektenstelle beruhten, gelang es der Frau in den folgenden sieben Jahren sehr langsam wieder etwas Vertrauen ihrer Eltern zu gewinnen. Trotzdem sitzt die in den Grosseltern geschürte Angst sehr tief, sodass das ursprüngliche Vertrauensverhältnis kaum wieder zu erreichen sein wird, da die Grosseltern davon ausgehen, dass die „Sekte“ irgendwann „ihr wahres Gesicht zeigen wird“. Die Tochter lebt seit sechs Jahren glücklich verheiratet mit dem Vater der gemeinsamen Kinder in Wien.


Selbstmordgefährdung
Die seit längerem geschiedene Ex-Frau eines Sahaja Yogis wandte sich an eine Sektenstelle, weil sie befürchtete, dass ihr Ex-Mann nach Indien fahren wollte, um zu heiraten. Die damalige Leiterin der Sektenstelle riet ihr daraufhin, ihren Ex-Mann wegen Selbstmordgefährdung anzuzeigen, ohne dass es dafür irgendwelche Anzeichen gab, was die Frau dann auch machte. Daraufhin stürmte ein Amtsarzt die Wohnung und der Mann musste sich einer psychologischen Prüfung unterziehen lassen. Der Mann ist seit vielen Jahren mit einer Inderin verheiratet und hat zwei Kinder mit ihr.


Kontakt wegen Gehirnwäsche abgebrochen
Eine Mutter von zwei Kindern begann im Jahr 1990 Sahaja Yoga zu praktizieren, ihr Ehemann nicht. Sie stelle eine starke Verbesserung gesundheitlicher und psychosomatischer Beschwerden fest. Auch die Kinder begannen zu meditieren, und positive Entwicklungen waren feststellbar (z.B. verbesserte Konzentrationsfähigkeit und Leistungen in der Schule). Die Kinder erfuhren von der ISPS Schule in Indien, und überredeten Ihre Eltern, sie in diese Schule zu schicken. 1995 stimmte die Mutter zu, und der Vater willigte ein, die Kinder nach Indien zu bringen, mit dem Vorbehalt, selbst die Schule gründlich begutachten zu wollen, da er lange Zeit als AHS Lehrer gearbeitet hatte.

Der Vater hielt sich ca. 3 Wochen an der Schule in Indien auf. Obwohl er nie Sahaja Yoga praktiziert hatte, war er von der Schule begeistert und die Kinder blieben. In der Zwischenzeit waren aber die Großeltern von einer Sektenberatungsstelle „aufgeklärt“ worden und das Familienklima verschlechterte sich zusehends. Den Großeltern wurde von der Sektenberatung nahe gelegt, nicht mehr mit der Tochter zu reden, da sie gehirngewaschen sei, und diese brachen daraufhin den Kontakt ab. Acht Monate später traten die Großeltern in einer Informationssendung über Sekten im ORF auf, wo sie sich weinend über die mangelnde Kommunikation beklagten. Es dauerte mehrere Jahre bis das Vertrauen in der Familie wieder hergestellt war. Der Großvater sagt heute, dass die Sektenberatungsstelle ihn grundlos gegen die eigene Tochter und deren Familie aufgehetzt und ihm Jahre eines glücklichen und bis dahin unbeschwerten Familienlebens genommen hat. Die Kinder verbrachten mehrere Jahre an der Schule in Indien, maturierten in Wien und studieren jetzt Jus und Medizin.


Beschluss vom Obersten Gerichtshof bestätigt - keine Gefahr durch Schule in Indien
Bezüglich eines Kindes, welche die International Sahaja Public School in Indien besuchte, lauft ein Verfahren, mit der Absicht der Mutter, das Sorgerecht für das Kind zu entziehen. Dieser Antrag wird in allen Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof zurückgewiesen.

Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten stellte in einer parlamentarischen Anfragsbeantwortung vom 1.9.1995
fest, dass die International Sahaja Public School anerkannt ist und die österreichische Inspektion keine Beanstandungen ergab.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich stellt in einem Beschluss vom 30.1.1996 fest, dass die gerichtlichen Verfahrensergebnisse KEINE abträglichen Einflüsse und KEINE schädliche Entwicklung des Kindes durch deren Kontakt mit SY ergeben hat.

Weiters wird die Europäische Menscherechtskonvention herangezogen, z.B. Art 9, Abs.2 : der Staat hat das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen Religionen und weltanschaulichen Überlegungen sicherzustellen.

Weiters wird festgestellt, dass dieses Internat nicht anders als z.B. westliche Institiute zu betrachten ist. Internatserziehung "weit verbreitet" sei, und so eine Wahrnehmung der Erziehung durch Dritte - auch im Ausland - rechtlich unbedenklich ist, solange den Eltern die Oberaufsicht vorbehalten bleibt.