Windige Berichterstattung
In der NÖN und in NEWS wird im Februar
2007 über das Konkursverfahren der Firma Donauwind berichtet, und
dabei werden Mutmassungen über unlautere Beziehungen zwischen
Sahaja Yoga und der Firma Donauwind angestellt. Typisch für die
Berichterstattung sind die Polemik und Unterstellungen und die
Tatsache, dass kein Vertreter von Sahaja Yoga Austria von NEWS
kontaktiert wurde. Festzustellen ist, dass zwischen der Fa.
Donauwind und Sahaja Yoga Austria keine wirtschaftlichen oder
finanziellen Verbindungen bestehen oder bestanden. Sahaja Yoga
Austria ist weder für den finanziellen Erfolg noch Misserfolg
einzelner Mitglieder verantwortlich. Durch die Art der
Berichterstattung in NEWS wird unbegründeten Vorurteilen und der
Hetze gegen eine religiöse Minderheit Vorschub
geleistet.
Sahaja Yoga Austria nimmt zu dem Artikel in einem Leserbrief Stellung.
Sahaja Yoga Austria nimmt zu dem Artikel in einem Leserbrief Stellung.
Doch nicht Gesund Leben
10/11/06 00:05 | Diskriminierung | Permalink
Sahaja Yogis in Oberösterrich planen
einen Messestand auf der Welser Gesundheitsmesse vor. Sie erhalten von der
Messeleitung eine schriftliche Zusage, eine Platzbestätigung und
ein nettes email von der Projektleiterin, welches mit den Worten
schliesst: "Wir freuen uns auf
die weitere Zusammenarbeit und stehen Ihnen für Fragen jederzeit
zur Verfügung, liebe Grüße und einen schönen Abend." Auch am Tag
des Messeaufbaus gibt es noch telefonischen Kontakt mit der
Projektleiterin. Ein paar Stunden später soll mit dem Aufbau des
Messestandes begonnen werden, doch plötzlich werden die Sahaja
Yogis am Aufbau gehindert. Die Messeleitung habe die Anweisung
gegeben, Sahaja Yoga nicht aufbauen zu lassen. Die katholische
Diözese berate die Messeleitung, und die hätte vermittelt, dass
Sahaja Yoga eine Sekte sei. So viel zur Religions- und
Gewissensfreiheit in Österreich.
Sahaja Yoga ist keine gefährliche
Sekte
20/06/06 19:43 | International | Permalink
zumindest in Belgien
Aus dem Ausland gibt es positive Nachrichten. In Belgien hat Sahaja Yoga gerade einen Prozess gegen die dortige Sektenstelle, dass heisst letzlich gegen die Regierung gewonnen. "Wegen Mangel an Objektivität" darf die belgische Sektenstelle IACSSO Sahaja Yoga nicht mehr als Sekte und auch nicht als gefährlich bezeichnen, und sie ist dazu verpflichtet, Medien und Behörden über dieses Gerichtsurteil zu informieren. Der gute Ruf von Sahaja Yoga ist jetzt dort voll rehabilitiert. In Frankreich wurde im letzten Jahr auch ein ähnlicher Fall gewonnen. Lesen Sie den Bericht aus der belgischen Tageszeitung De Morgen
Aus dem Ausland gibt es positive Nachrichten. In Belgien hat Sahaja Yoga gerade einen Prozess gegen die dortige Sektenstelle, dass heisst letzlich gegen die Regierung gewonnen. "Wegen Mangel an Objektivität" darf die belgische Sektenstelle IACSSO Sahaja Yoga nicht mehr als Sekte und auch nicht als gefährlich bezeichnen, und sie ist dazu verpflichtet, Medien und Behörden über dieses Gerichtsurteil zu informieren. Der gute Ruf von Sahaja Yoga ist jetzt dort voll rehabilitiert. In Frankreich wurde im letzten Jahr auch ein ähnlicher Fall gewonnen. Lesen Sie den Bericht aus der belgischen Tageszeitung De Morgen
Vishwa Nirmala Dharma in Spanien als
Religion anerkannt
31/05/06 14:59 | International | Permalink
Am 31. Mai 2006 wird Vishwa Nirmala
Dharma, mit Shri Mataji Nirmala Devi als Begründerin in Spanien als
Religion anerkannt und offiziell registriert. Nach einer langen
Periode der Amtswege und bürokratischer Hürden ist damit ein lang
gehegter Wunsch der spanischen Sahaja Yogis in Erfüllung gegangen,
welche hoffen, dass dies der ein weiterer Schritt zur öffentlichen
Anerkennung von HH Shri Mataji Nirmala Devi und Vishwa Nirmala
Dharma sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt ist.
Diskriminierung durch Wiener
Linien
18/05/06 14:46 | Diskriminierung | Permalink
Sahaja Yoga in Wien möche auf das neue
Mediationszentrum in der Wiener Innenstadt, Postgasse 13 in der
Nähe vom Schwedenplatz hinweisen. Die Idee ist eine Werbefläche im
Bereich der U-Bahnstation anzumieten. Ein Grafiker wird beauftragt
die Werbefläche zu gestalten und übermittelt den Entwurf an die
Gewista. Er erhält ein ablehendes mail von der Gewista mit dem
Wortlaut:
"Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß wir diesen Auftrag nicht bestätigen können. Lt. unserer Auskunft handelt es sich bei Sahaja Yoga um eine Sekte. Dies wurde uns von mehreren Institutionen bestätigt. Auf Anfrage und nach Vorlage des Sujets bei den Wiener Linien haben wir eine Absage bekommen, daß der Auftrag dieses Kunden nicht angenommen werden kann."
Auf die Frage, welche "institutionen" diese Auskunft gegeben hatten, durfte der zuständige 'Client Service Manager' keine Antwort geben.
"Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß wir diesen Auftrag nicht bestätigen können. Lt. unserer Auskunft handelt es sich bei Sahaja Yoga um eine Sekte. Dies wurde uns von mehreren Institutionen bestätigt. Auf Anfrage und nach Vorlage des Sujets bei den Wiener Linien haben wir eine Absage bekommen, daß der Auftrag dieses Kunden nicht angenommen werden kann."
Auf die Frage, welche "institutionen" diese Auskunft gegeben hatten, durfte der zuständige 'Client Service Manager' keine Antwort geben.
Jahresbericht der
Bundessektenstelle
17/03/06 01:39 | Sektenstellen | Permalink
Im März 2006 veröffentlicht die
Bundessektenstelle ihren Jahresbericht 2004, denn sie muss
natürlich ihre eigene Existenz und die Legitimität der Verwendung
von 400.000 Euro Steuergeldern ja auch rechtfertigen. Der
Jahresbericht strotzt voll aufwendiger Grafiken und Statistiken, um
über die wesentliche Inhaltsleere hinwegzutäuschen. Statistiken
geben Auskunft über die Anzahl der "Kontakte" mit der Bevölkerung,
sagen aber nichts über die Art und Weise der Kontakte.
Wie viele der Kontaktsuchenden waren Leute, die einfach nur eine Adressauskunft haben wollten? Wieviele suchten Information, die man viel einfacher auf einer Webseite abrufbar machen könnte? Wieviele der Kontakte betrafen Sekten innerhalb der Grosskirchen wie Opus Dei oder Engelswerk, die für die Sektenstellen ja Tabu sind? Wie viele davon waren Journalisten? Wieviele davon sind Angehörige einer religiösen Minderheit, die sich über die Sektenstellen oder Diskriminierung beschweren wollten? Leider fehlen auch jegliche Angaben darüber, wieviele Seelen aus den vermeindlichen Fängen der Sekten gerettet wurden.
Wie zu erwarten stieg die Anzahl der "Kontakte" oder "Anfragen" zu Sahaja Yoga im Vergleich zum Vorjahr, hatten die Sektenstellen doch geschickt eine Medienkampagne besonders gegen Sahaja Yoga lanziert, und die Bevölkerung in Angst und Schrecken wegen der gefährlichen Yoga-Sekte versetzt. Die Ergebnisse dieser Statistiken deuten allerdings höchstens auf erfolgreiche PR Arbeit der Sektenstelle hin; keineswegs lassen sich hier Rückschlüsse über die vermeindliche Gefährlichkeit von Sahaja Yoga schliessen.
Gehorsam fallen die Medien in den allgemeinen Chor der Berichterstattung ein, und bringen mehr oder weniger verbatim den Inhalt der Presseaussendung der Bundessktenstelle zum Thema. Herr German Müller, Leiter der Bundessktenstelle schämt sich nicht, sich über die Reise- und Bekleidungsgewohnheiten der SahajaYogis medial auszulassen, obwohl er selbst noch nie jemanden von Sahaja Yoga getroffen hat, und die üblichen Unsinnigkeiten und Unwahrheiten zu verbreiten, dass Kinder "aus der Obhut der Eltern genommen" werden und "ohne Bezugsperson" nach Indien verschickt werden.
Lesen Sie die Antwort des Vereins Sahaja Yoga, gekürzt als Leserbrief von der 'Presse' abgedruckt.
Wie viele der Kontaktsuchenden waren Leute, die einfach nur eine Adressauskunft haben wollten? Wieviele suchten Information, die man viel einfacher auf einer Webseite abrufbar machen könnte? Wieviele der Kontakte betrafen Sekten innerhalb der Grosskirchen wie Opus Dei oder Engelswerk, die für die Sektenstellen ja Tabu sind? Wie viele davon waren Journalisten? Wieviele davon sind Angehörige einer religiösen Minderheit, die sich über die Sektenstellen oder Diskriminierung beschweren wollten? Leider fehlen auch jegliche Angaben darüber, wieviele Seelen aus den vermeindlichen Fängen der Sekten gerettet wurden.
Wie zu erwarten stieg die Anzahl der "Kontakte" oder "Anfragen" zu Sahaja Yoga im Vergleich zum Vorjahr, hatten die Sektenstellen doch geschickt eine Medienkampagne besonders gegen Sahaja Yoga lanziert, und die Bevölkerung in Angst und Schrecken wegen der gefährlichen Yoga-Sekte versetzt. Die Ergebnisse dieser Statistiken deuten allerdings höchstens auf erfolgreiche PR Arbeit der Sektenstelle hin; keineswegs lassen sich hier Rückschlüsse über die vermeindliche Gefährlichkeit von Sahaja Yoga schliessen.
Gehorsam fallen die Medien in den allgemeinen Chor der Berichterstattung ein, und bringen mehr oder weniger verbatim den Inhalt der Presseaussendung der Bundessktenstelle zum Thema. Herr German Müller, Leiter der Bundessktenstelle schämt sich nicht, sich über die Reise- und Bekleidungsgewohnheiten der SahajaYogis medial auszulassen, obwohl er selbst noch nie jemanden von Sahaja Yoga getroffen hat, und die üblichen Unsinnigkeiten und Unwahrheiten zu verbreiten, dass Kinder "aus der Obhut der Eltern genommen" werden und "ohne Bezugsperson" nach Indien verschickt werden.
Lesen Sie die Antwort des Vereins Sahaja Yoga, gekürzt als Leserbrief von der 'Presse' abgedruckt.
Sucht und Sekten - Plakative
Hetzkampagne
Während in anderen Ländern schon
längst erkannt wurde, dass die vermeintliche Gefahr, die von
sogenannten Sekten ausgehen soll,[1] keine ist, wird zu einem NÖ
Jugendkongress zum plakativen Thema “Sucht und Sekten”
eingeladen. Während anderswo längst erkannt wurde, dass
‚Sekten’ ein diskriminierender Begriff ist, mit dem
bewusst religiöse Minderheiten und Andersdenkende in ein schiefes
Licht gerückt werden, werden hier in Niederösterreich plakativ
Drogen und Sekten in einem Atemzug genannt. Dies ist absurd, wenn
man bedenkt, dass gerade in Familien, in denen Sahaja Yoga
praktiziert wird , meistens nicht einmal Alkohol und Zigaretten,
geschweige denn Drogen konsumiert werden.
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Versuchter Eingriff in die Meinungs-
und Pressefreiheit?
Auf einem privaten Radiosender in
Niederösterreich wird ein Werbespot ausgestrahlt, um auf eine Reihe
von Veranstaltungen in Krems, St.Pölten und im Waldviertel
hinzuweisen. Der zuständige Redakteur erhält einen Anruf vom Amt
der NÖ Landesregierung/ Landesstelle für Sektenfragen, die versucht
hier zu intervenieren, und die Sendung der Radiospots zu
verhindern. Der zuständige Redakteur lässt sich nicht beeindrucken;
die Spots werden trotzdem gesendet.
Sahaja Yoga und das Kindeswohl
2005
09/03/05 19:43 | Sektenstellen | Permalink
Die NÖ Landesstelle für Sektenfragen,
die Bundessektenstelle für Sektenfragen und die GSK veranstalteten
am 9.3.2005 gemeinsam eine Fachtagung zum Thema "Sahaja Yoga und
das Kindeswohl". RichterInnen, MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt
und BeraterInnen wurden eingeladen.
Typisch für die Vorgangsweise der genannten Organisationen: Mitglieder von Sahaja Yoga wurden zu dieser Tagung weder konsultiert, noch waren sie dazu eingeladen. DieSektenstellen hatten auch in der Vergangenheit noch nie den Dialog gesucht, obwohl sie bei ihrer Tätigkeit dem Gebot einer sachlichen, objektiven und wahrheitsgetreuen Information verpflichtet sind.
Die Vorträge bei der Tagung machten klar, dass es nicht darum ging objektive Information zu vermittlen, sondern um einseitige und diskriminierende Propaganda zu verbreiten. Die Veranstaltung konnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, RichterInnen und verantwortliche TrägerInnen der Jugendwohlfahrt einseitig negativ zu beeinflussen.
In den einzelnen Vorträgen wurden die Sprecher nicht müde, Sahaja Yoga mit allen möglichen anderen ungenannten Gruppierungen in einen Topf zu werfen und vage Behauptungen und Unterstellungen anzuführen, ohne je auch nur ein einziges konkretes Beispiel für die tatsächliche und erwiesene Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen durch Sahaja Yoga anzuführen. Es wurde unterlassen zu erwähnen, dass keine ungesetzliche, unethische oder pädagogisch bedenkliche Handlung oder ein tatsächlicher Schaden insbesondere in Bezug auf Kinder nachgewiesen werden konnte.
In dem Vortrag „Bisherige Judikate in Bezug auf Sahaja Yoga“ von Dr. Peter Pitzinger, NÖ Landesstelle für Sektenfragen, musste dieser eingestehen, dass keine Judikate gegen Sahaja Yoga vorliegen. Ein Streitfall um das Sorgerecht eines Kindes, welches eine Zeit lang die International Sahaja Public School in Indien besucht hatte, ging in allen Instanzen bis zum obersten Höchstgericht zu Gunsten der betroffenen Sahaja Yoga Familie aus. Obwohl auch durch das Höchstgericht keinerlei Schädigung oder Gefährdung des Kindes, sondern im Gegenteil eine ungewöhnliche Reifung des Kindes attestiert wurde, schaffte es Dr. Pitzinger den Fall trotzdem so darzustellen, als ob der Fall gegen Sahaja Yoga ausgegangen wäre. Vor allem, behauptete er, könne man von einem Einzelfall wie diesen, nicht auf Sahaja Yoga im allgemeinen schliessen. Er unterliess es jedoch, auch nur einen einzigen konkreten Fall anzuführen, der auf irgendeine Weise auf eine Gefährudung von Kindern in Sahaja Yoga schliessen liesse.
Diese Aussage deutet auf eine gravierenden Widerspruch in der Argumentation der Sektenstellen hin, auf den auch der namhafte Jurist Univ. Prof. Dr. Brünner bereits hinwies: denn laut Aussagen der Sektenstellen lassen angebliche, nie einer gerichtlichen oder wissenschaftlichen Prüfung unterzogene Fälle, die den Sektenstellen anonym zugetragen werden, auf die Gefährdung des Kindeswohls durch Sahaja Yoga schließen.
Typisch für die Vorgangsweise der genannten Organisationen: Mitglieder von Sahaja Yoga wurden zu dieser Tagung weder konsultiert, noch waren sie dazu eingeladen. DieSektenstellen hatten auch in der Vergangenheit noch nie den Dialog gesucht, obwohl sie bei ihrer Tätigkeit dem Gebot einer sachlichen, objektiven und wahrheitsgetreuen Information verpflichtet sind.
Die Vorträge bei der Tagung machten klar, dass es nicht darum ging objektive Information zu vermittlen, sondern um einseitige und diskriminierende Propaganda zu verbreiten. Die Veranstaltung konnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, RichterInnen und verantwortliche TrägerInnen der Jugendwohlfahrt einseitig negativ zu beeinflussen.
In den einzelnen Vorträgen wurden die Sprecher nicht müde, Sahaja Yoga mit allen möglichen anderen ungenannten Gruppierungen in einen Topf zu werfen und vage Behauptungen und Unterstellungen anzuführen, ohne je auch nur ein einziges konkretes Beispiel für die tatsächliche und erwiesene Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen durch Sahaja Yoga anzuführen. Es wurde unterlassen zu erwähnen, dass keine ungesetzliche, unethische oder pädagogisch bedenkliche Handlung oder ein tatsächlicher Schaden insbesondere in Bezug auf Kinder nachgewiesen werden konnte.
In dem Vortrag „Bisherige Judikate in Bezug auf Sahaja Yoga“ von Dr. Peter Pitzinger, NÖ Landesstelle für Sektenfragen, musste dieser eingestehen, dass keine Judikate gegen Sahaja Yoga vorliegen. Ein Streitfall um das Sorgerecht eines Kindes, welches eine Zeit lang die International Sahaja Public School in Indien besucht hatte, ging in allen Instanzen bis zum obersten Höchstgericht zu Gunsten der betroffenen Sahaja Yoga Familie aus. Obwohl auch durch das Höchstgericht keinerlei Schädigung oder Gefährdung des Kindes, sondern im Gegenteil eine ungewöhnliche Reifung des Kindes attestiert wurde, schaffte es Dr. Pitzinger den Fall trotzdem so darzustellen, als ob der Fall gegen Sahaja Yoga ausgegangen wäre. Vor allem, behauptete er, könne man von einem Einzelfall wie diesen, nicht auf Sahaja Yoga im allgemeinen schliessen. Er unterliess es jedoch, auch nur einen einzigen konkreten Fall anzuführen, der auf irgendeine Weise auf eine Gefährudung von Kindern in Sahaja Yoga schliessen liesse.
Diese Aussage deutet auf eine gravierenden Widerspruch in der Argumentation der Sektenstellen hin, auf den auch der namhafte Jurist Univ. Prof. Dr. Brünner bereits hinwies: denn laut Aussagen der Sektenstellen lassen angebliche, nie einer gerichtlichen oder wissenschaftlichen Prüfung unterzogene Fälle, die den Sektenstellen anonym zugetragen werden, auf die Gefährdung des Kindeswohls durch Sahaja Yoga schließen.
Sektenberatung an Schulen
16/10/04 17:21 | Kinder
& Jugendliche |
Permalink
Selbsternannte
„Sektenexperten“ mit zweifelhafter Qualifikation werden
an österreichische Schulen eingeladen, um dort
„Sektenaufklärung“ zu betreiben. Auch Kinder, die vom
katholischen Religionsunterricht abgemeldet sind, werden gezwungen,
an diesen Vorträgen teilzunehmen. Kinder, die als
„Sektenkinder“ bekannt sind werden öffentlich
diskriminiert.
Ein Fallbeispiel von vielen: An einer Wiener Schule wurde einer dieser Sektenvorträge auf Anregung der Religionslehrerin abgehalten. Anwesenheit bei dem Vortrag war verpflichtend für alle, auch die vom Religionsunterricht abgemeldeten Kinder. Der Sektenberater machte alle möglichen unbelegten Behauptungen, unter anderem über die International Sahaj Public School in Dharamshala. Als sich ein 15-jähriges Mädchen als Sahaja Yogini zu erkennen gab, und erzählte, dass sie mehrere Jahre in dieser Schule gewesen war und die Behauptungen nicht stimmen, machte er sie vor deren Lehrern und der Klassengemeinschaft lächerlich. Der Meinung der Schülerin, die auf persönlicher Erfahrung beruhte, wurde jegliche Berechtigung abgesprochen. Die Auffassung des Sektenberaters, der selbst nie in der indischen Schule gewesen war, und noch nie selbst mit einem Sahaja Yogi, einem Lehrer oder einer Schüler/in der Schule gesprochen hatte, wurde als die einzig gültige hingestellt.
Da er hier im Rahmen der Schule als vermeintliche Autorität auftrat, wurde das Mädchen durch den Missbrauch an Autorität nicht nur schwer gekränkt, sondern es wurde auch der Diskriminierung des Mädchens in der Klassengemeinschaft Vorschub geleistet.
Ein Fallbeispiel von vielen: An einer Wiener Schule wurde einer dieser Sektenvorträge auf Anregung der Religionslehrerin abgehalten. Anwesenheit bei dem Vortrag war verpflichtend für alle, auch die vom Religionsunterricht abgemeldeten Kinder. Der Sektenberater machte alle möglichen unbelegten Behauptungen, unter anderem über die International Sahaj Public School in Dharamshala. Als sich ein 15-jähriges Mädchen als Sahaja Yogini zu erkennen gab, und erzählte, dass sie mehrere Jahre in dieser Schule gewesen war und die Behauptungen nicht stimmen, machte er sie vor deren Lehrern und der Klassengemeinschaft lächerlich. Der Meinung der Schülerin, die auf persönlicher Erfahrung beruhte, wurde jegliche Berechtigung abgesprochen. Die Auffassung des Sektenberaters, der selbst nie in der indischen Schule gewesen war, und noch nie selbst mit einem Sahaja Yogi, einem Lehrer oder einer Schüler/in der Schule gesprochen hatte, wurde als die einzig gültige hingestellt.
Da er hier im Rahmen der Schule als vermeintliche Autorität auftrat, wurde das Mädchen durch den Missbrauch an Autorität nicht nur schwer gekränkt, sondern es wurde auch der Diskriminierung des Mädchens in der Klassengemeinschaft Vorschub geleistet.
Behördenverfahren Kindergarten
15/10/04 19:43 | Kinder
& Jugendliche |
Permalink
Jahrelang hatte die Kindergruppe xxx
ein gutes und offenes Verhältnis zum Amt für Jugend und Familie,
Magistrat der Stadt Wien, welches damit beauftragt ist, freie
Kindergruppen zu kontrollieren. Das Amt stellt der Kindergruppe ein
überaus positives Zeugnis aus, das pädagogische Konzept wurde
besonders gelobt.
Ausgelöst durch die Medienkampagen im Jahr 2004 wird eine "anonyme Anzeige" zum Anlass für mehrere razziamäßige Behördenvisiten und ein Prüfungsverfahren durch das Sozialamt. Das Amt erhält von einer der Sektenstellen einen Wust an diffammierenden Unterlagen über Sahaja Yoga, welche eine haarsträubende Liste von Vorwürfen und Anschuldigungen zur Folge haben.
Die prüfende Behörde verfasst ein „psychologisches Gutachten“, welches nicht auf die beobachtete tatsächliche Situation in der Kindergruppe eingeht, sondern auf der Basis von ungeprüften Informationen, die von der Sektenstelle über Sahaja Yoga bereitgestellt waren, konstruiert wurde.
Die geschockten Eltern der Kindergruppe müssen sich plötzlich einer Reihe von aggressiven und beleidigenden Behauptungen und Unterstellungen über die Erziehung ihrer Kinder vorwerfen lassen. Empört weisen die Eltern die Diktion und die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen der Behörden zurück.
Die Behörde zeigte in den eigenen Protokollen nicht nur eine rassistische, sondern auch eine irrationale von Sektenphobie getriebene Haltung, die hinter allem und jedem plötzlich den Einfluss einer gefährlichen Sekte vermutet: Ein "indischer" Teppich, ein Päckchen Räucherstäbchen, eine Ganesha-Statue, alles Gegenstände, die seit Jahren zur Einrichtung der Kindergruppe gehörten, dienen plötzlich zur Rechtfertigung des Verdachts auf gefährliche Sektenideologie.
Die Absurdidät der Vorgangsweise zeigte sich an dem Beispiel der Bettwäsche, die das besondere Interesse der Mitarbeiterinnen des Magistrates erweckte. Diese Bettwäsche wird im Gutachten zum Anlass für die Vermutung, „das Bettzeug könnte indirekt die besondere Nähe zur Muttergottheit“ vermitteln, da diese durch „Sonne, Mond und Sterne“ repräsentiert wird. Die Bettwäsche wurde jedoch von einem Versandhaus, welches auch die Kindertagesheime der Stadt Wien beliefert, bezogen. Sonne, Mond und Sterne zählen wohl zu den beliebtesten Motiven für (Kinder-)Bettwäsche, trotzdem wurde sogar gegen die harmlose Auswahl dieser Bettwäsche implizit Sekten-Vorwurf erhoben.
Die Vorgangsweise und die Protokolle spiegelten die diskriminierende Einstellung des Magistrates der Stadt wider, die insbesondere im Lichte des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, des vor kurzem erst erlassenen Anti-Diskriminierungsgesetzes sowie im Hinblick auf die Neutralität des Staates in Religionsfragen mehr als bedenklich ist.
Aufgabe des Sozialamtes ist es nicht, wie dies in der psychologischen Stellungnahme vorgenommen wurde, die Einschätzung einer bestimmten religiösen Minderheit auf der Basis einer Ferndiagnose, sondern einzig und allein die Frage zu klären, ob das von dem Verein Kindergruppe „xxx“ praktizierte Erziehungs- und Betreuungsmodel geeignet ist, das Wohl der betreuten Kinder zu gefährden. Eine Gefährdung des Kindeswohls konnte aber weder beobachtet, noch aus Hausbesuchen geschlossen werden.
Die Eltern und Erzieher der Kindergruppe legten den Behörden ein umfassendes pädagogisches Konzept und zahlreiche Stellungnahmen der Eltern vor.
Zwei unabhängige psychologische Gutachten wurden erstellt, welche sowohl der pädagogischen Arbeit der Kindergärtnerinnen wie auch der Kindergruppe als Ganzes ein besonders positives Zeugnis ausstellten.
Da nicht in einem einzigen Punkt der Nachweis erbracht werden konnte, dass die erhobenen Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen, wurde das Verfahren nach 6 Monaten stillschweigend eingestellt.
Ausgelöst durch die Medienkampagen im Jahr 2004 wird eine "anonyme Anzeige" zum Anlass für mehrere razziamäßige Behördenvisiten und ein Prüfungsverfahren durch das Sozialamt. Das Amt erhält von einer der Sektenstellen einen Wust an diffammierenden Unterlagen über Sahaja Yoga, welche eine haarsträubende Liste von Vorwürfen und Anschuldigungen zur Folge haben.
Die prüfende Behörde verfasst ein „psychologisches Gutachten“, welches nicht auf die beobachtete tatsächliche Situation in der Kindergruppe eingeht, sondern auf der Basis von ungeprüften Informationen, die von der Sektenstelle über Sahaja Yoga bereitgestellt waren, konstruiert wurde.
Die geschockten Eltern der Kindergruppe müssen sich plötzlich einer Reihe von aggressiven und beleidigenden Behauptungen und Unterstellungen über die Erziehung ihrer Kinder vorwerfen lassen. Empört weisen die Eltern die Diktion und die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen der Behörden zurück.
Die Behörde zeigte in den eigenen Protokollen nicht nur eine rassistische, sondern auch eine irrationale von Sektenphobie getriebene Haltung, die hinter allem und jedem plötzlich den Einfluss einer gefährlichen Sekte vermutet: Ein "indischer" Teppich, ein Päckchen Räucherstäbchen, eine Ganesha-Statue, alles Gegenstände, die seit Jahren zur Einrichtung der Kindergruppe gehörten, dienen plötzlich zur Rechtfertigung des Verdachts auf gefährliche Sektenideologie.
Die Absurdidät der Vorgangsweise zeigte sich an dem Beispiel der Bettwäsche, die das besondere Interesse der Mitarbeiterinnen des Magistrates erweckte. Diese Bettwäsche wird im Gutachten zum Anlass für die Vermutung, „das Bettzeug könnte indirekt die besondere Nähe zur Muttergottheit“ vermitteln, da diese durch „Sonne, Mond und Sterne“ repräsentiert wird. Die Bettwäsche wurde jedoch von einem Versandhaus, welches auch die Kindertagesheime der Stadt Wien beliefert, bezogen. Sonne, Mond und Sterne zählen wohl zu den beliebtesten Motiven für (Kinder-)Bettwäsche, trotzdem wurde sogar gegen die harmlose Auswahl dieser Bettwäsche implizit Sekten-Vorwurf erhoben.
Die Vorgangsweise und die Protokolle spiegelten die diskriminierende Einstellung des Magistrates der Stadt wider, die insbesondere im Lichte des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, des vor kurzem erst erlassenen Anti-Diskriminierungsgesetzes sowie im Hinblick auf die Neutralität des Staates in Religionsfragen mehr als bedenklich ist.
Aufgabe des Sozialamtes ist es nicht, wie dies in der psychologischen Stellungnahme vorgenommen wurde, die Einschätzung einer bestimmten religiösen Minderheit auf der Basis einer Ferndiagnose, sondern einzig und allein die Frage zu klären, ob das von dem Verein Kindergruppe „xxx“ praktizierte Erziehungs- und Betreuungsmodel geeignet ist, das Wohl der betreuten Kinder zu gefährden. Eine Gefährdung des Kindeswohls konnte aber weder beobachtet, noch aus Hausbesuchen geschlossen werden.
Die Eltern und Erzieher der Kindergruppe legten den Behörden ein umfassendes pädagogisches Konzept und zahlreiche Stellungnahmen der Eltern vor.
Zwei unabhängige psychologische Gutachten wurden erstellt, welche sowohl der pädagogischen Arbeit der Kindergärtnerinnen wie auch der Kindergruppe als Ganzes ein besonders positives Zeugnis ausstellten.
Da nicht in einem einzigen Punkt der Nachweis erbracht werden konnte, dass die erhobenen Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen, wurde das Verfahren nach 6 Monaten stillschweigend eingestellt.
Wichtigster Kunde verloren
15/10/04 16:54 | Diskriminierung | Permalink
Ein Selbständiger, Familienvater mit
drei Kindern aus Wien, verliert im Zuge der Medienhetze wegen
seiner Nähe zu Sahaja Yoga seinen größten Firmenkunden
(Umsatzvolumen der letzten 5 Jahre 61.000 Euro pro Jahr).
Kündigung vom WIFI
15/10/04 16:52 | Diskriminierung | Permalink
Eine EDV-Trainerin, die als
freiberufliche Trainerin mehrere Jahre für das WIFI gearbeitet
hatte, und wegen ihrer guten Arbeit dort geschätzt war, erhielt ein
email vom WIFI, dass sie „auf Grund ihrer Nähe mit der
Yoga-Sekte“ und eines längeren Indienaufenthaltes nicht mehr
angestellt werden könne.
Kindergartenleiterin verliert
Job
08/07/04 15:43 | Diskriminierung | Permalink
Die langjährige erfahrene Leiterin
eines Kindergartens des ÖVP-nahen Verbandes „Kinder in
Wien“ wird vom Dienst suspendiert, weil sie Sahaja Yogakurse
für Eltern (in ihrer Freizeit) abgehalten hatte. Sie war beauftragt
worden Stressbewältigungskurse für MitarbeiterInnen des Vereines
anzubieten, und hatte ein Konzept entwickelt, in dem verschiedene
Ansätze aus Entspannungs- und Stilleübungen, Hatha-Yoga,
Wellnessbereich sowie Sahaja Yoga enthalten waren. Die
Stressbewältigungskurse liefen vier Jahre lang erfolgreich, später
wurde sie auch für Eltern angeboten. 2004 beschwerte sich jemand
über die angebliche Verbindung zur Sekte, eine "anonyme Anzeige"
erfolgte. Die Leiterin des Kindergartens wurde vom Dienst
suspendiert, und es wurde ihr jeglicher Kontakt mit Eltern und
Kindern verboten. Andere MitarbeiterInnen wurden angehalten, den
Kontakt mir ihr komplett abzubrechen. Die unmittelbaren
Vorgesetzten waren mit der Kündigung nicht einverstanden, konnten
dagegen aber nichts ausrichten, denn „die Order kam von
oben“.
Die Leiterin des Kindregartens liess sich unter grossem Druck auf eine "einvernehmliche Kündigung" ein. In ihrem Dienstzeugnis wird der Satz „trug zum positiven Image des Vereins in der Öffentlichkeit bei“, weggestrichen, obwohl sie nachweislich viel dazu beigetragen hatte. Sie hatte zwei Kindergärten aufgebaut, welche beide ein hervorragendes Image in der Öffentlichkeit, eine gute Presse und sogar Auszeichnungen bekommen hatten.
Die Chancen für eine Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst sind angesichts der in den Behörden herrschenden Sektenphobie gleich null, was für Pädagogen in Österreich mehr oder weniger einem Berufsverbot gleichkommt.
Die Leiterin des Kindregartens liess sich unter grossem Druck auf eine "einvernehmliche Kündigung" ein. In ihrem Dienstzeugnis wird der Satz „trug zum positiven Image des Vereins in der Öffentlichkeit bei“, weggestrichen, obwohl sie nachweislich viel dazu beigetragen hatte. Sie hatte zwei Kindergärten aufgebaut, welche beide ein hervorragendes Image in der Öffentlichkeit, eine gute Presse und sogar Auszeichnungen bekommen hatten.
Die Chancen für eine Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst sind angesichts der in den Behörden herrschenden Sektenphobie gleich null, was für Pädagogen in Österreich mehr oder weniger einem Berufsverbot gleichkommt.
Vereinskonto beschlagnahmt
02/06/04 14:43 | Diskriminierung | Permalink
Ein niederösterreichischer
Kulturverein, der erfolgreich ein Kulturfestival durchgeführt und
positiv gewirtschaftet hatte, wird illegal aufgelöst. 20.000 Euro
des Vereinskontos werden beschlagnahmt. Begründung: Der Obmann des
Vereines sei bei der Sekte Sahaja Yoga. Die Vorgehensweise ist
völlig illegal, ein Gerichtsverfahren ist anhängig. Die
Sektenphobie nimmt solche Ausmaße an, dass sogar illegale Mittel
gerechtfertigt scheinen.
Warnung vor einer Yoga-Sekte
Eine sechsköpfige Familie aus einem
Dorf in Niederösterreich wird durch Konflikte mit Verwandten
und Dorfbewohnern schwer belastet. Aufgehetzt durch unrichtige
Informationen der niederösterreichischen Sektenstelle und
Verleumdungen via Zeitungen und Fernsehen erfolgte eine
"anonyme Anzeige" und die Drohung, gerichtlich das Sorgerecht
für die Kinder entziehen zu lassen. Die aufreibenden
Auseinandersetzungen belasteten den Vater schwer. Durch
psychosomatische Schmerzen, Fieber und Schwächezustände bedingt,
verliert er 30kg an Körpergewicht und ist nicht mehr fähig seinem
landwirtschaftlichen Beruf nachzugehen, was natürlich
wirtschaftliche Folgen für die Familie mit sich zieht. Der Mann
erkrankt an Krebs und verstirbt zwei Jahre später. Die
Kronenzeitung betitelt 2004 einen Bericht über diese Familie:
Warnung vor einer Yoga-Sekte. Mitglieder werden zu
Sozialfällen.
2004 Medienkampagne und ihre Folgen -
Brandanschlag auf Yoga Zentrum
In Folge der Medienkampagne über die
"Yoga-Sekte" bricht eine österreichweite Sektenhysterie aus, die
zahlreiche praktizierende Sahaja Yogis nun zum gezielten Opfer von
Dikriminierung und Hetze werden läßt. Sahaja Yogis und Yoginis
müssen sich von ihren Arbeitgebern regelrechte Verhöre gefallen
lassen, die sie auf ihre religiöse Gesinnung hinterfragen. Einige
werden von ihren Kollengen und Vorgesetzten gemobbt, während andere
wegen ihrer Nähe zu Sahaja Yoga unter fadenscheinigen Vorwänden
gleich ihre Jobs verlieren. Freiberufler verlieren ihre Kunden und
Auftraggeber. Kinder an Schulen werden von an die Schulen
eingeladenen "Sektenberatern" öffentlich als gehirngewaschene
Sektenmitglieder diffamiert.
Die Folgen der beispiellosen Hetzkampagne, die von den selbsternannten "Experten" der Sektenstellen geschürt wird, zeigen wie dramatisch die Auswirkungen von einseitiger Medienberichterstattung und das Schüren von irrationalen Ängsten sein kann.
Drastisches Beispiel
Ein Yoga-Zentum in Wien, welches allerdings gar nicht mit Sahaja Yoga in Zusammenhang steht, wird zum Opfer eines Brandanschlages, und brennt vollständig aus.
Die Folgen der beispiellosen Hetzkampagne, die von den selbsternannten "Experten" der Sektenstellen geschürt wird, zeigen wie dramatisch die Auswirkungen von einseitiger Medienberichterstattung und das Schüren von irrationalen Ängsten sein kann.
Drastisches Beispiel
Ein Yoga-Zentum in Wien, welches allerdings gar nicht mit Sahaja Yoga in Zusammenhang steht, wird zum Opfer eines Brandanschlages, und brennt vollständig aus.
2004 GSK und Help-TV
16/04/04 13:00 | Sektenstellen | Permalink
Unter religiösen Minderheiten ist es
eine bekannte Tastache, dass die Sektenstellen aktiv Verwandte und
Familien gegen vermeindliche Sektenmitglieder aufhetzen, bis hin
zum Ratschlag, den Kontakt zu den Sektenangehörigen abzubrechen.
Verwandte, die sich vertrauensvoll in der Hoffnung um objektive
Beratung an Sektenstellen wenden, werden dort aufgehetzt und
manipuliert. Es sind nämlich die Sektenstellen, die die Keile
„des Missverständnisses und Misstrauens zwischen Eltern und
Kinder (die einer neuen religiösen Bewegung beigetreten sind),
Lehrer und Schüler, anerkannte Kirchen und neue religiöse
Bewegungen, ja sogar Staat und Religionsgemeinschaften getrieben
haben, die oft einer jahrzehntelangen Heilung bedurften und
bedürfen.“
Die Sektenstellen bemühen sich nicht um Verbesserung der Kommunikation, Mediation oder Konfliktlösung in den Familien, auch wenn sie angeblich ausgebildete Psychologen beschäftigen. Im Gegenteil: Zahlreiche Fälle sind bekannt, wo objektive Information oder Beratung suchende Eltern von den Sektenstellen gleich dazu gedrängt wurden, in den Medien oder im Fernsehen gegen ihre erwachsenen Kinder aufzutreten, ohne dass zuerst vermittlende Gespräche oder Mediation angeboten wurden. Zum Glück sind nicht alle so naiv, sich so weit manipulieren zu lassen. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass in den Fällen, wo (zumeist) Eltern gegen ihre Kinder in den Medien auftraten, das Klima und Vertrauen in den Familien noch mehr zerstört wird. Es darf bezweifelt werden, dass den Enkelkindern damit geholfen wird.
Dazu ein Fallbeispiel aus dem Jahr 2004: Großeltern zweier Kinder, die in einer Sahaja Yoga praktizierenden Familie aufwuchsen, werden durch Vermittlung der GSK (Gesellschaft für Sekten- und Kultgefahren) dazu gebracht, in einer ORF Sendung (Help-TV) aufzutreten. Mit der betroffenen Mutter wirde kein Kontakt aufgenommen, im Gegenteil, davon abgeraten. Die Sahaja Yoga praktizierende Mutter hatte sich immer um guten Kontakt zu den Großeltern bemüht, obwohl das Verhältnis durch die rassistisch motivierte Ablehnung des Großvaters gegen seinen ausländischen Schwiegersohn sehr belastet war. Dank Vermittlung der GSK wurde die Vertrauens- und Gesprächsbasis zwischen Mutter und Eltern schwerstens belastet und das Familienklima zerrüttet.
Die Sektenstellen bemühen sich nicht um Verbesserung der Kommunikation, Mediation oder Konfliktlösung in den Familien, auch wenn sie angeblich ausgebildete Psychologen beschäftigen. Im Gegenteil: Zahlreiche Fälle sind bekannt, wo objektive Information oder Beratung suchende Eltern von den Sektenstellen gleich dazu gedrängt wurden, in den Medien oder im Fernsehen gegen ihre erwachsenen Kinder aufzutreten, ohne dass zuerst vermittlende Gespräche oder Mediation angeboten wurden. Zum Glück sind nicht alle so naiv, sich so weit manipulieren zu lassen. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass in den Fällen, wo (zumeist) Eltern gegen ihre Kinder in den Medien auftraten, das Klima und Vertrauen in den Familien noch mehr zerstört wird. Es darf bezweifelt werden, dass den Enkelkindern damit geholfen wird.
Dazu ein Fallbeispiel aus dem Jahr 2004: Großeltern zweier Kinder, die in einer Sahaja Yoga praktizierenden Familie aufwuchsen, werden durch Vermittlung der GSK (Gesellschaft für Sekten- und Kultgefahren) dazu gebracht, in einer ORF Sendung (Help-TV) aufzutreten. Mit der betroffenen Mutter wirde kein Kontakt aufgenommen, im Gegenteil, davon abgeraten. Die Sahaja Yoga praktizierende Mutter hatte sich immer um guten Kontakt zu den Großeltern bemüht, obwohl das Verhältnis durch die rassistisch motivierte Ablehnung des Großvaters gegen seinen ausländischen Schwiegersohn sehr belastet war. Dank Vermittlung der GSK wurde die Vertrauens- und Gesprächsbasis zwischen Mutter und Eltern schwerstens belastet und das Familienklima zerrüttet.
Kindergruppe von Schliessung
bedroht
15/04/04 18:43 | Diskriminierung | Permalink
Eine deklariert multiethnische und
multikulturelle Kindergruppe in Wien, die seit 6 Jahren erfolgreich
bestand, und vom Amt für Jugend und Familie regelmäßig geprüft und
sehr positiv beurteilt worden war, wirde mehreren razziaartigen
Prüfungen und inquisitionsähnlichen Befragungen unterzogen, weil
der Obmann des Trägervereines als Sahaja Yogi bekannt geworden
war.
Die Beamtinnen nehmen die Kindergruppen-Betreuerinnen in Beschlag, durchsuchen die Räumlichkeiten, Schränke und Schubladen, verhören die Kindergärtnerinnen mehrere Stunden lang, während diesen nicht einmal die Gelegenheit gegeben wird, die verschreckten Kinder auf die ungewohnte Situation einzustellen. Die Beamtinnen machen rassistische Bewerkungen, und vermerken solche sogar in ihrem eigenen Protokoll. Der Inhalt einer angeblichen "anonymen Anzeige" ist noch immer nicht bekannt, und auch dem Behördenakt ist dieser nicht zu entnehmen. Der Kindergruppe werden plötzlich schwere Verfehlungen unterstellt, und sie ist ein halbes Jahr lang von der Schließung bedroht, ohne dass letztlich auch nur eine einzige Anschuldigung im Geringsten haltbar ist.
Der vermutete, unbewiesene und undifferenzierte Verdacht auf „Sektengefahr“ sollte hier rassistisches und diskriminierendes Vorgehen rechtfertigen, wobei das Jugendamt in seiner Art der Vorgehensweise eindeutig seine vom Gesetz festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten überschreitet.
Die Beamtinnen nehmen die Kindergruppen-Betreuerinnen in Beschlag, durchsuchen die Räumlichkeiten, Schränke und Schubladen, verhören die Kindergärtnerinnen mehrere Stunden lang, während diesen nicht einmal die Gelegenheit gegeben wird, die verschreckten Kinder auf die ungewohnte Situation einzustellen. Die Beamtinnen machen rassistische Bewerkungen, und vermerken solche sogar in ihrem eigenen Protokoll. Der Inhalt einer angeblichen "anonymen Anzeige" ist noch immer nicht bekannt, und auch dem Behördenakt ist dieser nicht zu entnehmen. Der Kindergruppe werden plötzlich schwere Verfehlungen unterstellt, und sie ist ein halbes Jahr lang von der Schließung bedroht, ohne dass letztlich auch nur eine einzige Anschuldigung im Geringsten haltbar ist.
Der vermutete, unbewiesene und undifferenzierte Verdacht auf „Sektengefahr“ sollte hier rassistisches und diskriminierendes Vorgehen rechtfertigen, wobei das Jugendamt in seiner Art der Vorgehensweise eindeutig seine vom Gesetz festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten überschreitet.
2004 Geheimstudie und
Sektenhysterie
17/03/04 08:43 | Sektenstellen | Permalink
Ein Studie von der NÖ Landesregierung
zum Thema Sekten in Auftrag gegebene Studie wird zum Anlass für
eine Presseaussendung via APA. Die Presseaussendung löst unter
Politikern und einschlägigen Medien eine regelrechte Sektenhysterie
aus.
Bis zum heutigen Tage allerdings wird der tatsächliche Inhalt und die Veröffentlichung der Studie sowohl von den Auftragggebern, als auch von den Autoren verweigert. Lesen Sie dazu mehr...
Die Presseaussendung hat einer Reihe von reisserischen Berichten in den Boulevardmedien und in Talk-Shows im ORF zur Folge. Auch Sahaja Yoga ist davon betroffen. Reisserische Bericht in der Kronen Zeitung berichten von Kinden in den Fängen der Yoga-Sekte, ohne je mit den betroffenen Familien auch nur einmal Kontakt aufgenommen zu haben. Pseudoexperten melden sich im Fernsehen zu Wort, um Angst und Vorurteile zu schüren.
Unmittelbare Konsequenz dieser Kampagne ist eine österreichweite Sektenhysterie, die zahlreiche praktizierende Sahaja Yogis nun zum gezielten Opfer von Diskriminierung und Hetze werden läßt. Sahaja Yogis und Yoginis müssen sich von ihren Arbeitgebern regelrechte Verhöre gefallen lassen, die sie auf ihre religiöse Gesinnung hinterfragen. Einige werden von ihren Kollegen und Vorgesetzten gemobbt, während andere wegen ihrer Nähe zu Sahaja Yoga unter fadenscheinigen Vorwänden gleich ihre Jobs verlieren. Freiberufler verlieren ihre Kunden und Auftraggeber.
Bis zum heutigen Tage allerdings wird der tatsächliche Inhalt und die Veröffentlichung der Studie sowohl von den Auftragggebern, als auch von den Autoren verweigert. Lesen Sie dazu mehr...
Die Presseaussendung hat einer Reihe von reisserischen Berichten in den Boulevardmedien und in Talk-Shows im ORF zur Folge. Auch Sahaja Yoga ist davon betroffen. Reisserische Bericht in der Kronen Zeitung berichten von Kinden in den Fängen der Yoga-Sekte, ohne je mit den betroffenen Familien auch nur einmal Kontakt aufgenommen zu haben. Pseudoexperten melden sich im Fernsehen zu Wort, um Angst und Vorurteile zu schüren.
Unmittelbare Konsequenz dieser Kampagne ist eine österreichweite Sektenhysterie, die zahlreiche praktizierende Sahaja Yogis nun zum gezielten Opfer von Diskriminierung und Hetze werden läßt. Sahaja Yogis und Yoginis müssen sich von ihren Arbeitgebern regelrechte Verhöre gefallen lassen, die sie auf ihre religiöse Gesinnung hinterfragen. Einige werden von ihren Kollegen und Vorgesetzten gemobbt, während andere wegen ihrer Nähe zu Sahaja Yoga unter fadenscheinigen Vorwänden gleich ihre Jobs verlieren. Freiberufler verlieren ihre Kunden und Auftraggeber.
Native Speaker vom Dienst
suspendiert
16/10/03 16:55 | Diskriminierung | Permalink
Ein Fall aus dem Jahr 2003: Eine
englische Begleitlehrerin, die als Native Speaker in einer Schule
in Mödling vier Jahre lang tätig war, wird vom Dienst suspendiert,
nachdem bekannt geworden war, dass sie ihre eigenen Kinder an der
Schule in Indien angemeldet hatte. Auf Grund einer "anonymen
Anzeige" wird die Sekten-Hysterie so groß, dass man ihr verbietet,
auch nur eine Minute alleine mit den Kindern zu verbringen, die sie
vier Jahre lang im Unterricht begleitet hatte, so als ob Sahaja
Yoga eine gefährliche ansteckende Krankheit wäre. Die durch die
Behördenschikanen schwer geschockte britische Staatsbürgerin zieht
es vor, mit ihrer Familie das Land Österreich wieder zu
verlassen.
Kulturübergreifende Erziehung ist
gefährlich
Am 15. September 2003 wurde Sahaja
Yoga der Antrag auf Anerkennung als Religion vom obersten
Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte aus
formalen Gründen.
Im Zuge des Verfahruns wurden einige haarstäubende "Gutachten" von anonymen Gutachtern zum Thema Sahaja Yoga verfasst, aus denen irrationale, diskriminierende und fremdenfeindliche Haltung spricht.
„Zusammenfassend sei Sahaja Yoga eine Organisation mit Methoden, die die Kinder in ihrer Entwicklung gefährdeten, weil kulturkreisübergreifende Erziehung den Eltern nicht nur angeboten, sondern insinuiert werde. Aus dieser Sicht sei für Kinder unter Einfluss von Sahaja Yoga in unserem Kulturkreis Gefahr im Verzug anzunehmen.“
Mit Staunen kann der Leser hier nur feststellen: Erziehung zu Offenheit gegenüber anderen Kulturen wird hier als gefährlich für Kinder angesehen!
Im Zuge des Verfahruns wurden einige haarstäubende "Gutachten" von anonymen Gutachtern zum Thema Sahaja Yoga verfasst, aus denen irrationale, diskriminierende und fremdenfeindliche Haltung spricht.
„Zusammenfassend sei Sahaja Yoga eine Organisation mit Methoden, die die Kinder in ihrer Entwicklung gefährdeten, weil kulturkreisübergreifende Erziehung den Eltern nicht nur angeboten, sondern insinuiert werde. Aus dieser Sicht sei für Kinder unter Einfluss von Sahaja Yoga in unserem Kulturkreis Gefahr im Verzug anzunehmen.“
Mit Staunen kann der Leser hier nur feststellen: Erziehung zu Offenheit gegenüber anderen Kulturen wird hier als gefährlich für Kinder angesehen!
Aufhetzung durch Sektenstelle
16/10/00 17:11 | Sektenstellen | Permalink
Die Eltern einer Sahaja Yogini wurden
nach einer „Beratung“ durch eine Antisektenstelle so
aufgehetzt, dass sie ihrer damals alleinerziehend lebenden Tochter
drohten, ihr das Sorgerecht für ihre drei Kinder entziehen zu
lassen, um diese vor der Gefahr des „Verschicktwerdens“
nach Indien zu schützen. Es wurde davon ausgegangen, dass der
Tochter keinerlei Entscheidungsgewalt über das zukünftige Wohl
ihrer Kinder mehr zusteht, da sie sich nun vollständig den
„Dogmen“ der „Sekte“ zu unterwerfen
habe.
Alle Erklärungsversuche der Tochter und des Vaters der drei Kinder, dass es ausschließlich ihrer beider Entscheidung sei, welchen Kindergarten bzw. welche Schule die Kinder besuchten bzw. besuchen würden, wurden als Unwahrheit abgetan. Nach jahrelangen Demütigungen und Beschuldigungen durch die Grosseltern, die ausschließlich auf den „Informationen“ der Antisektenstelle beruhten, gelang es der Frau in den folgenden sieben Jahren sehr langsam wieder etwas Vertrauen ihrer Eltern zu gewinnen. Trotzdem sitzt die in den Grosseltern geschürte Angst sehr tief, sodass das ursprüngliche Vertrauensverhältnis kaum wieder zu erreichen sein wird, da die Grosseltern davon ausgehen, dass die „Sekte“ irgendwann „ihr wahres Gesicht zeigen wird“. Die Tochter lebt seit sechs Jahren glücklich verheiratet mit dem Vater der gemeinsamen Kinder in Wien.
Alle Erklärungsversuche der Tochter und des Vaters der drei Kinder, dass es ausschließlich ihrer beider Entscheidung sei, welchen Kindergarten bzw. welche Schule die Kinder besuchten bzw. besuchen würden, wurden als Unwahrheit abgetan. Nach jahrelangen Demütigungen und Beschuldigungen durch die Grosseltern, die ausschließlich auf den „Informationen“ der Antisektenstelle beruhten, gelang es der Frau in den folgenden sieben Jahren sehr langsam wieder etwas Vertrauen ihrer Eltern zu gewinnen. Trotzdem sitzt die in den Grosseltern geschürte Angst sehr tief, sodass das ursprüngliche Vertrauensverhältnis kaum wieder zu erreichen sein wird, da die Grosseltern davon ausgehen, dass die „Sekte“ irgendwann „ihr wahres Gesicht zeigen wird“. Die Tochter lebt seit sechs Jahren glücklich verheiratet mit dem Vater der gemeinsamen Kinder in Wien.
Selbstmordgefährdung
16/10/99 17:15 | Sektenstellen | Permalink
Die seit längerem geschiedene Ex-Frau
eines Sahaja Yogis wandte sich an eine Sektenstelle, weil sie
befürchtete, dass ihr Ex-Mann nach Indien fahren wollte, um zu
heiraten. Die damalige Leiterin der Sektenstelle riet ihr
daraufhin, ihren Ex-Mann wegen Selbstmordgefährdung anzuzeigen,
ohne dass es dafür irgendwelche Anzeichen gab, was die Frau dann
auch machte. Daraufhin stürmte ein Amtsarzt die Wohnung und der
Mann musste sich einer psychologischen Prüfung unterziehen lassen.
Der Mann ist seit vielen Jahren mit einer Inderin verheiratet und
hat zwei Kinder mit ihr.
Kontakt wegen Gehirnwäsche
abgebrochen
16/10/95 17:17 | Sektenstellen | Permalink
Eine Mutter von zwei Kindern begann im
Jahr 1990 Sahaja Yoga zu praktizieren, ihr Ehemann nicht. Sie
stelle eine starke Verbesserung gesundheitlicher und
psychosomatischer Beschwerden fest. Auch die Kinder begannen zu
meditieren, und positive Entwicklungen waren feststellbar (z.B.
verbesserte Konzentrationsfähigkeit und Leistungen in der Schule).
Die Kinder erfuhren von der ISPS Schule in Indien, und überredeten
Ihre Eltern, sie in diese Schule zu schicken. 1995 stimmte die
Mutter zu, und der Vater willigte ein, die Kinder nach Indien zu
bringen, mit dem Vorbehalt, selbst die Schule gründlich begutachten
zu wollen, da er lange Zeit als AHS Lehrer gearbeitet hatte.
Der Vater hielt sich ca. 3 Wochen an der Schule in Indien auf. Obwohl er nie Sahaja Yoga praktiziert hatte, war er von der Schule begeistert und die Kinder blieben. In der Zwischenzeit waren aber die Großeltern von einer Sektenberatungsstelle „aufgeklärt“ worden und das Familienklima verschlechterte sich zusehends. Den Großeltern wurde von der Sektenberatung nahe gelegt, nicht mehr mit der Tochter zu reden, da sie gehirngewaschen sei, und diese brachen daraufhin den Kontakt ab. Acht Monate später traten die Großeltern in einer Informationssendung über Sekten im ORF auf, wo sie sich weinend über die mangelnde Kommunikation beklagten. Es dauerte mehrere Jahre bis das Vertrauen in der Familie wieder hergestellt war. Der Großvater sagt heute, dass die Sektenberatungsstelle ihn grundlos gegen die eigene Tochter und deren Familie aufgehetzt und ihm Jahre eines glücklichen und bis dahin unbeschwerten Familienlebens genommen hat. Die Kinder verbrachten mehrere Jahre an der Schule in Indien, maturierten in Wien und studieren jetzt Jus und Medizin.
Der Vater hielt sich ca. 3 Wochen an der Schule in Indien auf. Obwohl er nie Sahaja Yoga praktiziert hatte, war er von der Schule begeistert und die Kinder blieben. In der Zwischenzeit waren aber die Großeltern von einer Sektenberatungsstelle „aufgeklärt“ worden und das Familienklima verschlechterte sich zusehends. Den Großeltern wurde von der Sektenberatung nahe gelegt, nicht mehr mit der Tochter zu reden, da sie gehirngewaschen sei, und diese brachen daraufhin den Kontakt ab. Acht Monate später traten die Großeltern in einer Informationssendung über Sekten im ORF auf, wo sie sich weinend über die mangelnde Kommunikation beklagten. Es dauerte mehrere Jahre bis das Vertrauen in der Familie wieder hergestellt war. Der Großvater sagt heute, dass die Sektenberatungsstelle ihn grundlos gegen die eigene Tochter und deren Familie aufgehetzt und ihm Jahre eines glücklichen und bis dahin unbeschwerten Familienlebens genommen hat. Die Kinder verbrachten mehrere Jahre an der Schule in Indien, maturierten in Wien und studieren jetzt Jus und Medizin.
Beschluss vom Obersten Gerichtshof
bestätigt - keine Gefahr durch Schule in Indien
09/01/95 13:49 | Kinder
& Jugendliche |
Permalink
Bezüglich eines Kindes, welche die
International Sahaja Public School in Indien besuchte, lauft ein
Verfahren, mit der Absicht der Mutter, das Sorgerecht für das Kind
zu entziehen. Dieser Antrag wird in allen Instanzen bis hin zum
Obersten Gerichtshof zurückgewiesen.
Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten stellte in einer parlamentarischen Anfragsbeantwortung vom 1.9.1995
fest, dass die International Sahaja Public School anerkannt ist und die österreichische Inspektion keine Beanstandungen ergab.
Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich stellt in einem Beschluss vom 30.1.1996 fest, dass die gerichtlichen Verfahrensergebnisse KEINE abträglichen Einflüsse und KEINE schädliche Entwicklung des Kindes durch deren Kontakt mit SY ergeben hat.
Weiters wird die Europäische Menscherechtskonvention herangezogen, z.B. Art 9, Abs.2 : der Staat hat das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen Religionen und weltanschaulichen Überlegungen sicherzustellen.
Weiters wird festgestellt, dass dieses Internat nicht anders als z.B. westliche Institiute zu betrachten ist. Internatserziehung "weit verbreitet" sei, und so eine Wahrnehmung der Erziehung durch Dritte - auch im Ausland - rechtlich unbedenklich ist, solange den Eltern die Oberaufsicht vorbehalten bleibt.
Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten stellte in einer parlamentarischen Anfragsbeantwortung vom 1.9.1995
fest, dass die International Sahaja Public School anerkannt ist und die österreichische Inspektion keine Beanstandungen ergab.
Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich stellt in einem Beschluss vom 30.1.1996 fest, dass die gerichtlichen Verfahrensergebnisse KEINE abträglichen Einflüsse und KEINE schädliche Entwicklung des Kindes durch deren Kontakt mit SY ergeben hat.
Weiters wird die Europäische Menscherechtskonvention herangezogen, z.B. Art 9, Abs.2 : der Staat hat das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen Religionen und weltanschaulichen Überlegungen sicherzustellen.
Weiters wird festgestellt, dass dieses Internat nicht anders als z.B. westliche Institiute zu betrachten ist. Internatserziehung "weit verbreitet" sei, und so eine Wahrnehmung der Erziehung durch Dritte - auch im Ausland - rechtlich unbedenklich ist, solange den Eltern die Oberaufsicht vorbehalten bleibt.