FOREF warnt vor Pauschalverurteilung religiöser Minderheiten


Wien (OTS) - Das Forum Religionsfreiheit http://www.religionsfreiheit.at/ (FOREF) wendet sich gegen die Kriminalisierung von religiösen Minderheiten in den Medien. Anlass zur Sorge gibt ein Artikel in der "Kronenzeitung" vom 23. März 2004. Hier werden pauschalierend alle religiösen Minderheiten abwertend als "Sekten" bezeichnet und gleichzeitig mit dem Satanismus in einen Topf geworfen.

"Man darf sich nicht wundern, dass Boulevard-Journalisten Religionsgemeinschaften kriminalisieren, wenn sogar Wissenschaftler wie Univ. Prof. Dr. Brigitte Rollett in ihren Studien immer wieder Pauschalverurteilungen vornehmen", meint FOREF- Initiator Peter Zöhrer. Tatsache ist jedenfalls, dass es in Österreich laut Bundespolizeidirektion seit vielen Jahren keine ernstzunehmenden Gesetzesverstöße seitens religiöser Minderheiten gibt. "Trotz dieser Tatsache existieren hier zu Lande nicht weniger als 35 (!) Sektenstellen. Die Bundessektenstelle hat sogar 6 Angestellte. Die Erzdiözese Wien stellt mindestens 4 Personen an. Proportional zur Bevölkerungsdichte dürfte unsere Alpenrepublik weltweit am besten mit Glaubenswächtern ausgestattet sein", so Zöhrer.

Anlass des Krone-Berichtes war die Studie "Sekten- und Kultgefährdung bei Kindern und Jugendlichen in Niederösterreich" von Prof. Rollett, die den Sektenbegriff tendenziös einsetzt. "Wir sprechen von religiösen Minderheiten, dieser Begriff ist sachlich und kann von allen Seiten akzeptiert werden", kritisiert Zöhrer den polemischen Unterton von Rollets Sekten-Begriff. Auch die deutsche Bundesregierung ist nach einer zweijährigen Enquete zu dem Schluss gekommen, dass religiöse Minderheiten nicht wirklich gefährlich für unsere Gesellschaft sind.

FOREF befasst sich seit einiger Zeit mit der Problematik der Sektenaufklärung an den Schulen und hat dazu im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches in einer Pressekonferenz im Linzer Pressezentrum am 28.3.2003 von Prof. Dr. Christian Brünner vorgestellt wurde. Eine Kurzfassung des Gutachtachtens findet sich als pdf unter:
http://www.religionsfreiheit.at/gutachten%20zusammenfassung.pdf

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